Wissenschaftliche Literatur Pandekten
Eine Auswahl unserer Fachbücher
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Maren Radtke
Die Lehre Ferdinand Regelsbergers
Einblicke in die Lehre Regelsbergers unter besonderer Berücksichtigung einer Mitschrift seiner Pandektenvorlesung
Ferdinand Regelsberger war ein bedeutender Pandektist des 19. Jahrhunderts. 1893 erschien der erste und einzige Band seines Lehrbuchs der Pandekten, der die allgemeinen Lehren des Pandektenrechts behandelt. Eine Fortführung zum Sachen- und Obligationenrecht, Familien- und Erbrecht wurde nie veröffentlicht. Sein Werk ist unvollendet geblieben. Regelsberger hatte angeordnet, alle Entwürfe seiner schriftstellerischen Arbeiten nach seinem Tod zu vernichten. Umso bedeutungsvoller ist eine Mitschrift, die ein Student während einer der Vorlesungen Regelsbergers in Gießen…
Ferdinand RegelsbergerGemeines RechtPandektenPandektenvorlesungPandektenwissenschaftRechtsgeschichteZivilrechtsgeschichteUlrich Eisenried
Die bürgerlich-rechtliche Anweisung und ihre Entstehung
Von der römischen delegatio bis zum Inkrafttreten der Anweisung des BGB
Der Autor befasst sich mit der Entstehungsgeschichte einer in der heutigen zivilrechtlichen Literatur bislang eher am Rande behandelten Grundfigur des bürgerlichen Rechts, die jedoch aus dem Wirtschaftsleben als kaufmännische Anweisung sowie insbesondere als Wechsel und Scheck nicht hinweg gedacht werden kann: Der in den §§ 783 ff BGB geregelten Anweisung.
Ausgehend von den römisch-rechtlichen Grundlagen wird unter Einbeziehung der maßgeblichen römisch-rechtlichen Quellentexte die Entstehungsgeschichte wesentlicher Grundprinzipien des bürgerlich-rechtlichen…
19. JahrhundertAnweisungAnweisungsrechtAssignatioAssignationDelegatioDelegationDelegationsrechtDigestenPandektenRechtsgeschichteRechtswissenschaft§§ 783 ff BGBSebastian Scheffzek
Der Einfluss der Mühlenbruch‘schen Zessionslehre auf ausgewählte Gerichte im 19. Jahrhundert
Das Buch ist eine sehr konzentrierte privatrechtsgeschichtliche Studie. Der Autor beschäftigt sich mit der praktisch bedeutsamen Frage, ob Forderungen als Vollrecht vom Zedenten auf einen Zessionar übertragen werden können. Diese Frage hat die Rechtswissenschaft zwischen klassischem römischen Recht und Beginn des 19. Jahrhunderts wechselhaft beantwortet: Im klassischen römischen Recht war die Forderung unlösbar an die Person des Gläubigers gebunden. Die wirtschaftliche Nutzung von Forderungen konnte nur durch Umgehungsmodelle erreicht werden, etwa die Bestellung des…
19. JahrhundertBadenMühlenbruchOAG DarmstadtOAG LübeckOberhofgerichtRechtsgeschichteRechtsprechungRechtswissenschaftZessionZessionsrechtHäufige Schlagworte im Fachgebiet