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Die Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden nach § 52 SGB V im verfassungsrechtlichen Kontext (Doktorarbeit)

Die Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden nach § 52 SGB V im verfassungsrechtlichen Kontext

Verfassungsrecht in Forschung und Praxis

Der Gesetzgeber stellt mit § 52 SGB V unter anderem auf die medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, das Piercing und die Tätowierung ab und ermöglicht bei einer daraus resultierenden Krankheit den Versicherten an den hierbei entstandenen Kosten zu beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise zu versagen. Kritiker dieser Vorschrift sehen mit Blick…

Allgemeiner BestimmtheitsgrundsatzArt. 3 GGArt. 14 GGBodymodificationsLeistungsbeschränkungMittelbare DiskriminierungNormenklarheitPiercingSchönheitsoperationSelbstverschuldenTätowierungTypisierung§ 52 SGB V