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Konzernbetriebsrat

Wissenschaftliche Fachliteratur

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Die Errichtung des Konzernbetriebsrats in nationalen und internationalen Konzernen (Doktorarbeit)

Klaus Christian Wollwert

Die Errichtung des Konzernbetriebsrats in nationalen und internationalen Konzernen

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse

Die Diskussion um die Möglichkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats innerhalb eines internationalen Konzerns wurde durch zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 2007 und vom 16. Mai 2007 neu entfacht. Im Ergebnis verneinte das Bundesarbeitsgericht die Frage nach der Errichtungsmöglichkeit des Konzernbetriebsrats. Um einen völligen Leerlauf der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung zu vermeiden, sprach es […]


Das Restmandat des Betriebsrats nach § 21b BetrVG (Dissertation)

Jörg Buschbaum

Das Restmandat des Betriebsrats nach § 21b BetrVG

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse

Mit Einführung von § 21b BetrVG durch die Betriebsverfassungsnovelle 2001 übt der Betriebsrat in den Fällen der Stilllegung, Spaltung und Zusammenlegung, die regelmäßig zum Mandatsende führten, ein Restmandat aus. Trotz des scheinbar einfachen und eindeutigen Wortlauts des Gesetzes wirft die Regelung des Restmandats viele Frage auf.

Das vorliegende Werk befasst sich zunächst mit der einschlägigen Rechtsprechung zum Restmandat vor […]


Die Interessenwahrnehmung durch Jugendliche und Auszubildende in der Betriebsverfassung (Dissertation)

Lone Rotermund

Die Interessenwahrnehmung durch Jugendliche und Auszubildende in der Betriebsverfassung

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse

Gemäß § 1 I 1 BetrVG werden in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern Betriebsräte gewählt. Die Betriebsräte sind für alle Arbeitnehmer des Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber zuständig. Dies gilt auch für die jugendlichen Arbeitnehmer und die Auszubildenden des Betriebs, wie sich aus § 80 I Nr. 3 und Nr. 5 BetrVG ergibt.

Weiterhin ist gemäß § 60 I BetrVG bei mindestens fünf jugendlichen Arbeitnehmern oder zu […]