Wissenschaftliche Literatur Immobilientransaktion
Eine Auswahl unserer Fachbücher
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Johannes Baier
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Immobilienverkehr
Materiellrechtliche und prozessrechtliche Herausforderungen nach dem ERVGBG
Schriften zum Unternehmensrecht mitsamt seinen ökonomischen Bezügen
Innerhalb der letzten Dekaden durchlief die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine grundlegende Evolution. Spätestens mit der Rechtsprechungsänderung im Jahre 2001 ebnete der BGH der GbR den Weg zur selbstständigen Teilnahme am Rechtsverkehr.
Seitdem im Zuge des ERVGBG im Jahre 2009 § 899a BGB eingeführt und § 47 GBO neu gefasst wurde, der in Abs. 2 nunmehr die Eintragung der Gesellschafter in das Grundbuch bei Eintragung eines Rechts für die GbR anordnet, sind mittlerweile mehr als zehn Jahre vergangen. Die Probleme, die der Gesetzgeber mit der…
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Chancen und Grenzen der Geldwäscheprävention
Der Impact des Transparenzregisters auf die Bekämpfung der Geldwäsche sowie Präventionspotentiale des notariellen Berufsfeldes im Hochrisiko-Sektor Immobilien
Bereits in den Jahren 2018/19 brachte die sog. Erste Nationale Risikoanalyse hervor, dass von einem mittleren bis hohen Geldwäscherisiko Deutschlands ausgegangen werden muss.
Der im Fokus der Dissertation stehende deutsche Immobilienmarkt gilt insbesondere aufgrund seiner Attraktivität für ausländische Investoren in Kombination mit wohl nach wie vor optimierungsbedürftiger Geldwäsche-Awareness als Bereich mit „herausgehobenem Risiko“.
Viele Formen der Geldwäsche, insbesondere im Hochrisiko-Sektor Immobilien, bedienen sich sog. „Strohleute“, mit dem…
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Die Auswirkungen des § 550 BGB auf die Gestaltungspraxis von Immobilientransaktionen
Zugleich ein Reformbeitrag
Großvolumige Immobilientransaktionen der neueren Zeit zeichnen sich dadurch aus, dass sich der Erwerber primär die Erträge aus den bestehenden Mietverträgen sichern möchte. Im deutschen Mietrecht gilt gemäß § 566 BGB der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Der Erwerber einer Immobilie übernimmt zwangsweise den bestehenden Mietvertrag. Aus der Schutzbedürftigkeit des Erwerbers resultiert die Anordnung des § 550 BGB. Der Mietvertrag soll nur dann nicht ordentlich kündbar sein, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde. Der Erwerber soll erkennen, in welche…
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