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Wissenschaftliche Literatur Hilflose Lage

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Zur Dogmatik der Aussetzung (§ 221 StGB) nach dem sechsten Strafrechtsreformgesetz (Doktorarbeit)Zum Shop

Zur Dogmatik der Aussetzung (§ 221 StGB) nach dem sechsten Strafrechtsreformgesetz

Strafrecht in Forschung und Praxis

Das 1998 im Rahmen des 6. Strafrechtsreformgesetzes neugefasste Delikt der Aussetzung (§ 221 StGB) war von Beginn an Gegenstand heftiger Diskussion. Auch nach Jahren der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Delikt, klaffen vielerorts die Ansichten noch weit auseinander.

Die Studie befasst sich mit den aktuell im Schrifttum und in der Rechtsprechung vertretenen Ansichten, untersucht diese und entwickelt Lösungsmöglichkeiten. Zudem werden an verschiedenen Stellen Verknüpfungen zum allgemeinen Teil hergestellt. [...]

6. StrafrechtsreformgesetzAussetzungBeistandsleistung DritterErfolgsqualifizierter VersuchGarantenstellungGebotserfüllungsversuchHilflose LageIm Stich lassenKonkurrenzenRechtswissenschaftSchwere GesundheitsschädigungStrafrechtStrafrechtsreform§ 221 StGB
Der Aussetzungstatbestand nach dem 6. Strafrechtsreformgesetz - ein allgemeines Lebens- und Gesundheitsgefährdungsdelikt? (Dissertation)Zum Shop

Der Aussetzungstatbestand nach dem 6. Strafrechtsreformgesetz - ein allgemeines Lebens- und Gesundheitsgefährdungsdelikt?

Strafrecht in Forschung und Praxis

Das Werk ist dem zentralen Auslegungsproblem einer 1998 durch das 6. Gesetz zur Reform des Strafrechts geschaffenen Neufassung des Aussetzungstatbestandes, § 221 StGB, gewidmet. Die Vorschrift, die im Rahmen eines insgesamt sehr überstürzt wirkenden Gesetzgebungsvorganges ohne nennenswerte aktuelle Anlässe an die Stelle des traditionellen Aussetzungstatbestandes gesetzt wurde, hat einige bisher in der Auslegung umstrittene Fragen geklärt, dabei aber vor allem ein zentrales neues Auslegungsproblem heraufbeschworen:

Indem die Neufassung auf der Opferseite den…

6. StrafrechtsreformgesetzAllgemeines GefährdungsdeliktAussetzungHilflose LageImstichlassenRechtswissenschaftStrafrechtStrafrechtsreform§ 221 StGB