Wissenschaftliche Literatur Herausgabeanspruch
Eine Auswahl unserer Fachbücher
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Mei Zhou
Der Herausgabeanspruch aus mittelbarem Besitz
Der mittelbare Besitz ist ein einzigartiges Institut des deutschen Sachenrechts. Durch das Institut des Besitzmittlungsverhältnisses werden mittelbarer Besitzer wie unmittelba-rer Besitzer als Besitzer dargestellt, so auch dem mittelbaren Besitzer Besitzschutz ein-geräumt. Damit wird zudem die Übergabe von beweglichen Sachen durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs aus dem Besitzmittlungsverhältnis ermöglicht. Aus dem Wortlaut des BGB ist jedoch nicht zu schließen, ob…
Abtretung des HerausgabeanspruchsBesitzmittlungsverhältnisBGBGutgläubiger ErwerbHerausgabeanspruchRechtswissenschaftSachenrecht
Leonie Schwarzmeier
Der NS-verfolgungsbedingte Entzug von Kunstwerken und deren Restitution
Eine der schrecklichsten Ausprägungen der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft war zweifellos die systematische Unterdrückung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung, die am Ende zur Ermordung von Millionen Juden in ganz Europa führten. Als Teil dieser Verfolgungsstrategie wurden die Staatsbürger jüdischen Glaubens und jüdischer Abstammung wirtschaftlich unter Druck gesetzt, ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlagen beraubt und schließlich zur Emigration…
EnteignungGurlittKunstraubNationalsozialismusNS-UnrechtPrivatrechtRechtsgeschichteRestitutionZivilrechtlicher Herausgabeanspruch„Goldene Adele“
Anne Kathrin Schaltenbrand
Schadensersatz statt der Leistung
Ansprüche aus §§280 Abs. 1, 3, 281 BGB bei nicht-synallagmatischen Herausgabeansprüchen
3 BGBHerausgabeanspruchnicht-synallagmatischRechtswissenschaftRückgabeanspruchSchadensersatzVindikationsanspruchZivilrechtZwangskaufZwangsverkauf§ 280 Abs. 1§ 281 BGB
Stefan Lars Naumann
Unbestellte Leistungen
Die Bedeutung des §241a BGB für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Verbrauchers
Strafrecht in Forschung und Praxis
Die Praxisrelevanz der Vertriebsmethode "Unbestellte Warenzusendung" hat in den letzten Jahren zugenommen. Unternehmer, die Waren unbestellt versenden, erlangen vom Empfänger vielfach den Kaufpreis. Dies mag zum einen an der Trägheit des Empfängers liegen, die Sache nicht zurücksenden zu wollen. Vielfach ist aber auch schlichte Ungewissheit über die eigene Rechtsposition ausschlaggebend für einen Kauf.
Diese rechtliche Ungewissheit besteht fort, obwohl der…
FernabsatzrechtNeuer RechtfertigungsgrundRechtfertigungsgrund im ZivilrechtRechtswissenschaftStrafbarkeit des VerbrauchersUnbestellte WarenUnerwünschte WarenzusendungVerbraucherschutz im Strafrecht§ 241a BGB