36 Bücher 

Wissenschaftliche Literatur Erblasser

Eine Auswahl unserer Fachbücher

Falls bei Ihnen die Veröffentlichung der Dissertation, Habilitation oder Masterarbeit ansteht, kontaktieren Sie uns jederzeit gern.

Die Regula Catoniana (Doktorarbeit)Zum Shop

Die Regula Catoniana

Rechtsgeschichtliche Studien

Die Regula Catoniana wird von dem römischen Juristen Celsus im 35. Buch seiner Digesten (D. 34,7,1 pr.) wie folgt definiert: „Ein Vermächtnis, das unwirksam gewesen wäre, wenn der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung gestorben wäre, ist unwirksam, wann immer der Erblasser verstirbt.“ Die Regel betrifft damit eine zeitlose Fragestellung, nämlich ob ein Vermächtnis noch wirksam werden kann, wenn es allein an den Umständen bei Testamentserrichtung gemessen…

CatoErbrechtPrivatrechtRechtsgeschichteRechtsregelRechtswissenschaftRegula CatonianaRömisches RechtVermächtnis
Der Umfang des haftungsrelevanten Vermögens im Nachlassinsolvenzverfahren (Doktorarbeit)Zum Shop

Der Umfang des haftungsrelevanten Vermögens im Nachlassinsolvenzverfahren

Insolvenzrecht in Forschung und Praxis

In Deutschland wurden im Jahr 2018 rund 110.0001 Insolvenzverfahren beantragt, wovon rund 98.000 eröffnet wurden. Bei lediglich 3800 Verfahren hiervon handelte es sich um Insolvenzverfahren über einen Nachlass oder ein Gesamtgut. Von diesen 3800 Verfahren wurden nur lediglich die Hälfte eröffnet. Dies mag insbesondere an der im Nachlassinsolvenzverfahren erschwerten Möglichkeit der Feststellung einer kostendeckenden Insolvenzmasse liegen. Diese Feststellung gestaltet sich…

ErbeErblasserHaftungsbeschränkungInsolvenzmasseInsolvenzrechtNachlassinsolvenzverfahrenPfändbarkeitSchuldner
Vererben an Minderjährige unter Ausschluss der gesetzlichen Vertretung (Dissertation)Zum Shop

Vererben an Minderjährige unter Ausschluss der gesetzlichen Vertretung

Gestaltungsmöglichkeiten aus dem Familien-, Erb- und Stiftungsrecht

Studien zum Erbrecht

Ein minderjähriges Kind wird zu seinem Wohl grundsätzlich im Rahmen der Vermögenssorge gesetzlich durch die Eltern vertreten. Jedoch kann es vorkommen, dass ein Erblasser dem eigenen Sohn oder der Tochter eine ordentliche Vermögenssorge im Hinblick auf das Kindsvermögen aus verschiedenen Gründen nicht zutraut. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 72, 155 ff.) hat zum Zwecke des Minderjährigenschutzes klargestellt, dass die gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes…

AnwartschaftsrechtErblasserErbrechtFamilienrechtHaftungMinderjährigkeitNacherbschaftNachlassStiftungStiftungsrechtTestamentsvollstreckungVererbenVermögenVermögensverwaltungZivilrecht
Der Nießbrauch am GmbH-Geschäftsanteil (Dissertation)Zum Shop

Der Nießbrauch am GmbH-Geschäftsanteil

Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Nießbrauch am GmbH-Geschäftsanteil ist ein beliebtes Instrument im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Er kann eingesetzt werden im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge oder zur wirtschaftlichen Absicherung nahestehender Personen nach dem Tode des Gesellschafters. Dabei wird die Beteiligung auf den Nachfolger oder Erben übertragen, während der Übergeber oder ein Dritter daran einen Nießbrauch erlangt und so an den Erträgen der Gesellschaft partizipiert. [...]

Eintragung des Nießbrauchers in die GesellschafterlisteGesellschaftsrechtGmbHGmbH-GeschäftsanteilNießbrauchNutzungen des GeschäftsanteilsPflichtteilergänzungsanspruch bei NießbrauchStimmrecht bei NießbrauchUnternehmensnachfolgeVorweggenommene ErbfolgeZivilrecht
Vermächtnisweise Zuwendung eines GmbH-Geschäftsanteils (Doktorarbeit)Zum Shop

Vermächtnisweise Zuwendung eines GmbH-Geschäftsanteils

Das Spannungsverhältnis zwischen Vermächtnisanspruch und satzungsmäßigen Einziehungs-, Abtretungs- und Vinkulierungsklauseln

Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Oft soll ein GmbH-Geschäftsanteil erst mit dem Tod seines bisherigen Inhabers in neue Hände fallen. Für den Erblasser besteht dann die Möglichkeit, den Geschäftsanteil vermächtnisweise zuzuwenden anstatt den Unternehmensnachfolger als Erben einzusetzen.

Ist die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen im Gesellschaftsvertrag an die Zustimmung des Geschäftsführers oder der anderen Gesellschafter geknüpft, gilt das im Grundsatz aber auch für die Abtretung aufgrund…

Abtretung von GeschäftsanteilenEinziehungsklauselnFreie VererblichkeitGesellschafterliche TreuepflichtGesellschaftsrechtGmbH-AnteileGmbH-RechtKlauselNachfolgeberechtigter VermächtnisnehmerTeleologische ReduktionVermächtnisVermächtnisanspruchVinkulierungsklauseln§ 15 Abs. 5 GmbHG
Sicherung des Nachlasses (Forschungsarbeit)Zum Shop

Sicherung des Nachlasses

Studien zum Erbrecht

Mit dem Tod einer Person endet deren Rechtsfähigkeit. Aus unserer Rechtsordnung ergibt sich jedoch, dass der Nachlass, also die Gesamtheit der Rechte und Pflichten der verstorbenen Person, nicht mit deren Tod enden, sondern auf ein anderes Rechtssubjekt, den Erben, übergehen, § 1922 Abs. 1 BGB.

Der Erbe muss nicht aktiv tätig werden, um den Nachlass des Erblassers zu erhalten, im Rahmen des § 1942 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 Abs. 1 BGB erfolgt der Übergang des…

ErbrechtNachlasspflegschaftNachlassrechtNachlasssicherungPflegschaftsrechtRechtliche BetreuungTestamentsvollstreckungUniversalsukzession
Rechtsprobleme der Nachlassinsolvenz (Doktorarbeit)Zum Shop

Rechtsprobleme der Nachlassinsolvenz

Studien zum Erbrecht

Für das Nachlassinsolvenzverfahren sind sowohl die Vorschriften des Insolvenz- als auch die des Erbrechts von Bedeutung. Es existieren nur wenige spezielle Regelungen für das Nachlassinsolvenzverfahren, wodurch der Einfluss der allgemeinen Regeln des Erb- und Insolvenzrechts sehr groß ist. Genügen die vorhandenen Vorschriften, um die Interessen der Verfahrensbeteiligten angemessen zu regeln? Diese Frage stellt sich insbesondere beim Auftreten verschiedener…

ErbrechtGesamtinsolvenzverfahrenInsolvenzmasseNachlassinsolvenzverfahrenRestschuldbefreiungsverfahrenÜbergeleitetes Nachlassinsolvenzverfahren§ 83 InsO§ 324 InsO
Die mehrdeutige Bezeichnung des Bedachten (Doktorarbeit)Zum Shop

Die mehrdeutige Bezeichnung des Bedachten

Pragmatische Regeln bei der Behandlung unklarer Testamentsklauseln

Studien zum Erbrecht

In Fällen mehrdeutiger Bezeichnung des Bedachten bereitet die Ermittlung des Erblasserwillens oftmals Schwierigkeiten. Wer soll etwa erben, wenn der Erblasser „den Staat“ bedacht hat. Oder wer soll erben, wenn der Erblasser den „Tierschutzverein in C“ als Erben eingesetzt hat, es in C aber zwei Tierschutzvereine gibt. Hilft in diesen Fällen die in der Literatur z. T. als „salomonische Lösung“ bezeichnete Regel des § 2073 BGB weiter? [...]

Alternative ErbeinsetzungErbrechtErmittlung des ErblasserwillensGleiche BeschaffenheitGrenze der AuslegungMehrdeutige BezeichnungRechtspraktikerTestamentsauslegungusus modernusWohlwollende Auslegung
Das neue deutsche Pflichtteilsrecht und das Recht der englischen family provision (Doktorarbeit)Zum Shop

Das neue deutsche Pflichtteilsrecht und das Recht der englischen family provision

Eine vergleichende Betrachtung unter Berücksichtigung der Europäischen Erbrechtsverordnung

Studien zum Erbrecht

Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, ob nahe Angehörige nach deutschem und nach englischem Recht stets einen Anspruch auf Teilhabe am Nachlass des Erblasser haben und inwieweit dieser – sofern vorhanden – beeinflusst werden kann. Das englische Pendant des Pflichtteilsrechts, die so genannte family provision, ist dem deutschen Recht in vielen Punkten zwar ähnlich, jedoch in seiner konkreten Ausgestaltung sehr unterschiedlich. Das Pflichtteilsrecht,…

DeutschlandEnglandErbrechtEUERBVOEuropaEuropäische ErbrechtsverordnungFamily ProvisionForced HeirshipGestaltungsmöglichkeitenInternationales RechtPflichtteilPflichtteilsrechtPflichtteilsreduzierungRechtsgeschichteRechtsvergleichVermeidungZivilrecht
Nachfolge und Haftung des Fiskus beim gesetzlichen Erbrecht des Staates (Doktorarbeit)Zum Shop

Nachfolge und Haftung des Fiskus beim gesetzlichen Erbrecht des Staates

Studien zur Rechtswissenschaft

Der Staat steht gemäß § 1936 BGB am Ende der gesetzlichen Erbfolge. Schlagen alle vorrangig berechtigten Erben die Erbschaft aus oder wird kein Erbe ermittelt, erbt das Land in welchem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Als gesetzlicher Erbe ist das Land Zwangserbe, da es die Erbschaft nicht ausschlagen kann. Häufig beinhalten die zwangsweise zu übernehmenden Nachlässe auch Grundstücke, welche eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit…

ErbenhaftungErbrechtFiskalerbschaftFiskusHaftungsbeschränkungHoheitsträgerNachlassverbindlichkeitenÖffentlich-rechtliche VerbindlichkeitenÖffentliches RechtPolizeipflichtSanierungStaatserbrechtZustandsverantwortlichkeitZwangserbschaft§ 1936 BGB