Wissenschaftliche Literatur Elterliches Züchtigungsrecht
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Virginia-Beatrice Hennes
Das elterliche Züchtigungsrecht – Ein derogierter Rechtfertigungsgrund?
Strafrecht in Forschung und Praxis
Das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung hat uns eine Fassung des § 1631 Abs. 2 BGB beschert, die das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung festschreibt und körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen für unzulässig erklärt. Damit scheint dem, was die strafrechtliche Rechtsprechung und auch große Teile der Strafrechtslehre unter dem namentlich für einfache Körperverletzungen in Anspruch genommenen Rechtfertigungsgrund des elterlichen Züchtigungsrechts verstanden haben, der Boden entzogen. Der Schluss, es gebe kein…
Elterliches ZüchtigungsrechtGesetz zur Ächtung der Gewalt in der ErziehungKindschaftsrechtsreformKörperliche BestrafungKörperliche ZüchtigungKriminalisierungRechtfertigungsgrundRechtswissenschaftStrafbarkeitStraflosigkeitStrafrechtVerfassungsmäßigkeitZüchtigungsrecht des Lehrers§ 223 StGB§ 1631 Abs. 2 BGBHilke Fengler
Die strafrechtlichen Auswirkungen der Neufassung des § 1631 II BGB durch das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“
Strafrecht in Forschung und Praxis
Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“ am 03.11.2000 lautet § 1631 II BGB: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“. Die bisher veröffentlichte Rechtsprechung geht davon aus, dass Körperverletzungen von Eltern an ihren Kindern nicht mehr gerechtfertigt sein können. § 1631 II BG habe den Rechtfertigungsgrund des elterlichen Züchtigungsrechts insoweit entfallen lassen. In der strafrechtlichen Literatur hingegen wird kontrovers…
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