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Die ambulante Behandlung im Krankenhaus (§ 116b Abs. 2 – 4 SGB V) (Dissertation)Zum Shop

Die ambulante Behandlung im Krankenhaus
(§ 116b Abs. 2 – 4 SGB V)

Insbesondere zur Umsetzung des §116b Abs. 4 SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

Studien zum Sozialrecht

Die Verfasserin widmet sich in ihrer Studie den verschiedenen Problem?kreisen der ambulanten Behandlung im Krankenhaus nach § 116b Abs. 2 – 4 SGB V in seiner bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung. Die praktische Umsetzung und Konkretisierung der Vorschrift war ein stetiger Streitpunkt zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und dem Gemeinsamen…

Ambulante Behandlung im KrankenhausErkrankungen mit besonderen KrankheitsverläufenGemeinsamer BundesausschussGesicherte DiagnoseGesundheitsrechtHochspezialisierte LeistungenMindestmengenQualitätssicherung durch MindestmengenReduzierung des StartkatalogsSeltene ErkrankungSozialrechtStartkatalog§116b Abs. 2-4 SGB V§ 116b Abs. 4 S. 3 SGB V