Wissenschaftliche Literatur BGB
Eine Auswahl unserer Fachbücher
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Siebo Adena
Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens in Deutschland und Österreich
§§105a, 1903 Abs. 3 S. 2 BGB, 151 Abs. 3, 280 Abs. 2 ABGB
Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens von nicht voll geschäftsfähigen Personen sind in Deutschland in den §§ 105a, 1903 Abs. 3 S. 2 BGB und in Österreich in den §§ 151 Abs. 3, 280 Abs. 2 ABGB geregelt. Ziel dieser Vorschriften ist es, nicht voll geschäftsfähigen Personen ein bestimmtes Maß an Eigenkompetenz für den Rechtsgeschäftsverkehr zu verschaffen. Die Einfügung des § 105a BGB im Jahr 2002, mit der das BGB im Bereich der Geschäftsfähigkeit erheblich verändert wurde,…
BetreuungEinwilligungsvorbehaltGeschäftsfähigkeitGeschäftsunfähigkeitMinderjährigkeitRechtsgeschäftRechtswissenschaftZivilrecht§ 105a BGB§ 1903 BGB
Annekatrin Behne
Gibt es nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes (§§ 630a ff. BGB) noch ärztliche Behandlungsverträge unter dem Werkvertragsregime?
Medizinrecht in Forschung und Praxis
Den Vertrag zwischen Arzt und Patient kennzeichnen ein besonderes Vertrauensverhältnis und die Eigenart, dass eine Leistung am Menschen erbracht wird. Vor diesem Hintergrund und mangels einer gesetzlichen Regelung wurde früher viel über die Rechtsnatur dieses besonderen Vertrages diskutiert. Unterschiedliche Auffassungen existierten vor allem zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ärztliche Behandlungsverträge dem Werkvertragsrecht zuzuordnen…
ArztArztrechtArztvertragBehandlungsvertragDienstvertragErfolgsversprechenKonsiliararztKosmetische OperationPatientPatientenrechtegesetzRechtsnaturSchönheitsoperationWerkvertragWerkvertragsregimeZahnprothetische Behandlung§§ 630a ff. BGB
Manfred Marco Mayer
Die Bauzeit als Abschluss- und Abwicklungsfaktor von Bauverträgen unter besonderer Berücksichtigung von Witterungseinflüssen
Eine baubetriebliche Aspekte berücksichtigende rechtstatsächliche und rechtsdogmatische Untersuchung unter Einbeziehung des ab dem 01.01.2018 geltenden neuen Rechts
Schriften zum Bau- und Vergaberecht
„Bauen“ stellt grundsätzlich einen länger andauernden Prozess dar. Die zeitliche Dauer und die zeitliche Abfolge einzelner Produktionsprozesse sind von maßgebender Bedeutung, besonders für die Kosten des Bauprodukts. Insofern ist das von Benjamin Franklin 1748 in seinem Buch „Ratschläge für junge Kaufleute“ enthaltene Sprichwort „Zeit ist Geld“ bis heute brandaktuell.
Die fachgerechte Verarbeitung der Baustoffe ist an Umweltbedingungen und…
AbschlussfaktorAbwicklungsfaktorBauvertragBauzeitBeschleunigungGestörter BauablaufRechtswissenschaftWirtschaftsrechtWitterungWitterungseinflüsseZeitliches Anordnungsrecht§ 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B§ 642 BGB - Entschädigung§ 650 b BGB§ 650 c BGB
Christian Rentschler
Arbeitsrechtlicher Schutz und moderne Erwerbsverhältnisse
Der Arbeitnehmerbegriff im Spannungsfeld zwischen § 611a BGB und Arbeitswelt 4.0
Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
Modernes Arbeiten ist in aller Munde. Der Frage nach der Ausgestaltung modernen Arbeitens ist aber stets die Frage vorgelagert, ob Arbeitsrecht überhaupt Anwendung finden kann, oder, mit anderen Worten, ob die jeweilige Erwerbsperson überhaupt Arbeitnehmer ist. So ist es für moderne Erwerbsarten im Digitalzeitalter geradezu typisch, dass sie mit den klassischen Arbeitnehmerindizien brechen: Anstelle von einer Arbeitsausführung nach Weisungen wird mehr und mehr…
AgilitätArbeitnehmerbegriffArbeitsrechtArbeitswelt 4.0CrowdsourcingCrowdworkEntgrenzungNew WorkPlattform-ErwerbsverhältnissePlattformarbeitScrum§ 611a BGB
Barbara Kowalczyk
Zugewinngemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung des Zugewinnausgleichs nach §§1371 I-III BGB
In diesem Buch wird nach den Jahrzehnte andauernden Kontroversen der Versuch einer rechtsdogmatischen Einordnung des § 1371 I-III BGB unternommen, der auf der rechtsgeschichtlichen und rechtsvergleichenden Methode basiert.
Es werden zunächst die rechtsgeschichtlichen Grundstrukturen des Güterrechts und des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft sowie der Zugewinnausgleich skizziert, denn nur eine Identifikation des Ursprungs und eine Darstellung des historischen…
Community of Accrued GainsEhegattenerbrechtEqualisation of Accrued GainsErbrechtEU ErbrechtsverodnungEU GüterrechtsverordnungEU Succession Regulation RegimesFamilienrechtFamily LawGeschichte der ZugewinngemeinschaftGüterrechtHistory of the Community of Accrued GainsInheritance LawMatrimonial Property LawReform des ZugewinnausgleichsReform of the Equalisation of Accrued GainsRegulation on Matrimonial PropertyStatuory Right of a Surviving SpouseZugewinnausgleichZugewinngemeinschaft§ 1371 I-III BGB
Ali Umutlu
Die Güterzuordnung nach § 1922 BGB
Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen über. Obwohl die Gesamtrechtsnachfolge in ihren Wirkungen umfassend zu verstehen ist, kann es mitunter diffizile Konstellationen geben, in denen sich der Gegenstand der Vererbung in Abwesenheit gesetzlicher Regelungen nicht sofort aufdrängt und eine genauere Analyse erforderlich macht.
Akut geworden ist die Abgrenzung zwischen vererblichem…
Digitaler NachlassErbrechtHöchstpersönlichkeitJuraPersönlichkeitsschutzRechtswissenschaftUnkörperliche GüterVermögensbegriff
Marzieh Hakimi Rad
Die Möglichkeit einer vertraglichen Anpassung
Eine rechtsvergleichende Untersuchung im Rahmen des BGB, des iranischen Zivilgesetzbuches, des UN-Kaufrechts und der UNIDROIT-Prinzipien
Dieses Buch bietet Ihnen eine ausführliche Darstellung der Lehre von der Geschäftsgrundlage und Vertragsanpassung nach deutschem Schuldrecht. Behandelt werden unter anderem auch vergleichend die entsprechende Rechtslage nach iranischem Zivilgesetzbuch, UN-Kaufrecht und UNIDROIT-Prinzipien. Nach einer eingehenden Untersuchung des § 313 BGB befasst sich dieses Buch mit der Problematik der veränderten Umstände im Rahmen der internationalen Regelwerke. Nach einem kurzen…
ÄquivalenzstörungBGBiranisches ZivilgesetzbuchNeuverhandlungspflichtSchuldrechtsmodernisierungStörung der GeschäftsgrundlageSubjektive und objektive Störung der GeschäftsgrundlageUN-KaufrechtUNIDROIT-PrinzipUnzumutbarkeitVertragsanpassungVertragsrechtZivilrecht
Henrik Meurer
Die Verbrauchereigenschaft der GbR und die Schutzwürdigkeit ihrer Gesellschafter
Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Der BGH erkannte die Verbrauchereigenschaft der GbR im Jahr 2001 an. Diese Rechtsprechung wurde 2017 bestätigt. Dabei dehnt der BGH den Verbraucherbegriff über den Wortlaut der §§ 13, 14 BGB hinaus auf die GbR aus. Die Entscheidungsbegründung stützt sich hauptsächlich auf solche Ansichten, die vor der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR vertreten wurden. Insbesondere stellt der BGH trotz der einhellig anerkannten Rechtsfähigkeit der GbR auf die Schutzbedürftigkeit der…
GbRGesellschaft bürgerlichen RechtsGesellschaftsrechtHaftungsverfassungIdeal-GbRIdealvereininstitutionelle HaftungsbeschränkungVerbraucherbegriffVerbrauchereigenschaftVerbraucherrecht§ 14 BGB§ 705 BGB§§13
Katarina Dierig
§ 181 BGB: Interessengerechte Schutznorm oder Störfaktor
Eine Untersuchung zum Insichgeschäft unter besonderer Berücksichtigung des Konzernrechts
§ 181 BGB bezweckt den Schutz des Vertretenen vor Interessenkonflikten in der Person des Vertreters unter größtmöglicher Wahrung der Rechtssicherheit. Die Norm sieht eine Beschränkung der Vertretungsmacht für Insichgeschäfte, also Fälle des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung, vor. Diese sind mangels Vertretungsmacht schwebend unwirksam, es sei denn, sie bestehen ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder der Vertretene hat sie zuvor gestattet.…
DoppelmandatInsichgeschäftInteressenkonfliktKonzernKonzernrechtMehrfachvertretungRechtswissenschaftSchutznormStellvertreterStellvertretungStörfaktor§ 181 BGB
Tamara Ullrich
Die Ersatzhaftung der Großeltern auf Unterhalt gemäß § 1607 BGB
Die Dissertation beschäftigt sich mit den Unterhaltspflichten von Großeltern gegenüber ihren Enkeln.
Dem Enkelunterhalt liegt eine sehr praktische und in der Rechtswirklichkeit durchaus nicht selten anzutreffende Konstellation zugrunde. Leisten die Eltern ihren Kindern keinen Unterhalt, sind grundsätzlich die Großeltern als nächste Verwandte zur Unterhaltsleistung an das Kind verpflichtet. Die Haftung der Großeltern kommt dabei insbesondere in Betracht, wenn…
AusfallhaftungEnkelEnkelunterhaltErsatzhaftungFamilienrechtGroßelternGroßelternhaftungSekundärhaftungUnterhaltsrecht§ 1607 BGB