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Beibringungsgrundsatz

Wissenschaftliche Fachliteratur

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Seitenkopf-Illustration
Die Aufgabe des Untersuchungsgrundsatzes beim Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (Doktorarbeit)

Frieder Werner

Die Aufgabe des Untersuchungsgrundsatzes beim Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse

Die Frage, welcher Verfahrensgrundsatz beim Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG Anwendung findet, scheint durch § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG beantwortet: Der Untersuchungsgrundsatz. Betrachtet man die Konstellation jedoch genauer, ergeben sich zahlreiche Zweifel an diesem Ergebnis.

Aufgrund des Sonderkündigungsschutzes eines Betriebsratsmitglieds kann vor dem Ausspruch einer Kündigung die Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2 BetrVG erforderlich sein. Im anschließenden Kündigungsschutzprozess steht der wichtige […]


Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz vor dem Hintergrund von Dispositions- und Verhandlungsgrundsatz (Doktorarbeit)

Carina Rau

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz vor dem Hintergrund von Dispositions- und Verhandlungsgrundsatz

Schriften zum Zivilprozessrecht

Das Buch befasst sich mit dem Thema inwieweit das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) mit den zivilprozessualen Maximen des Dispositions- und des Verhandlungsgrundsatzes in Einklang steht. Grundsätzlich sind Kollektivverfahren notwendigerweise mit einer Einschränkung der Dispositionsmaxime und des Verhandlungsgrundsatzes verbunden, da das Verfahren gestrafft und prozessökonomisch gestaltet werden muss. Damit ist jedoch noch nicht geklärt, wie sehr sich der Einzelne in einem Massenverfahren einschränken muss. Denn der Preis, den die Parteien für eine […]


Die Teilnahme des Rechtsanwalts am elektronischen Rechtsverkehr mit den Zivilgerichten (Dissertation)

Patricia Pielsticker

Die Teilnahme des Rechtsanwalts am elektronischen Rechtsverkehr mit den Zivilgerichten

– Entwicklung unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Förderung des ERVs mit den Gerichten –

Schriften zum Zivilprozessrecht

Das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ vom 16.10.2013 sieht ein Bündel von Maßnahmen vor, die schrittweise bis zum 01.01.2022 in Kraft treten sollen und in einer Beschränkung der Anwaltschaft auf den elektronischen Rechtsverkehr mit den Zivilgerichten münden. Das wird sich auf die bisherigen Arbeitsabläufe von Anwaltschaft und Zivilgerichten auswirken. Aber welche Anforderungen ergeben sich an den elektronischen Rechtsverkehr aus anwaltlicher Sicht?! Die Konkurrenzfähigkeit elektronischer Dokumente mit papiernen Urkunden, der […]