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Wissenschaftliche Literaturart. 6 emrkPolitik
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Andrea Huber
Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Art. 6 Abs. 2 S. 1 EUV
Studien zum Völker- und Europarecht
Der Vertrag von Lissabon normiert in Art. 6 Abs. 2 S. 1 EUV den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte.
Vertragsparteien der EMRK sind bisher ausschließlich Staaten. Nun soll es erstmals der Europäischen Union als Staatenverbund ermöglicht werden, der Menschenrechtskonvention beizutreten. Auf der…
Art. 6 Abs. 2 S. 1 EUVBeitrittsvertragBeitritt zur EMRKEU-ReformvertragEuGHEuropäische MenschenrechtskonventionEuropäische UnionEuroparechtRechtswissenschaftVertrag von LissabonVölkerrechtHäufige Schlagworte im Fachgebiet Rechtswissenschaft