Wissenschaftliche LiteraturArt. 3 EMRKPolitik
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Benjamin Munte
Die Pflicht des Grundeigentümers zur Duldung der Jagdausübung auf seinem Grundstück
im Lichte des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention
Verfassungsrecht in Forschung und Praxis
Die Pflicht des Grundeigentümers zur Duldung der Jagdausübung auf seinem Grundstück wird in der Fachliteratur sehr kontrovers diskutiert und ist auch bereits Gegenstand der deutschen und internationalen (Frankreich, Luxemburg) Rechtsprechung gewesen.
In Zukunft wird sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dieser Problematik in Bezug auf…
Art. 1 Zusatzprotokoll 1 EMRKArt. 2 GGArt. 3 GGArt. 4 GGArt. 9 EMRKArt. 9 GGArt. 11 EMRKArt. 14 EMRKArt. 14 GGArt. 20a GGBindungswirkung Urteile EGMRBundesjagdgesetzEuropäische MenschenrechtskonventionEuropäischer Gerichtshof für MenschenrechtGrundeigentümerHegeHegepflichtJagdJagdausübungJagdausübungsrechtJagdgenossenschaftJagdrechtJagd und GewissensfreiheitJagd und TierschutzNegative VereinigungsfreiheitÖffentlich-rechtliche KörperschaftPflichtmitgliedschaftRechtswissenschaftReviersystemSchutzpflichten des StaatesStellung EMRK in DeutschlandVerfassungsimmanente SchrankenZwangsbejagungZwangsjagdZwangsmitgliedschaftDominik Prosenjak
Der Folterbegriff nach Art. 3 EMRK
Studien zum Völker- und Europarecht
Der Folterbegriff wird im alltäglichen Sprachgebrauch wie selbstverständlich verwendet und findet immer wieder Eingang in das aktuelle Tagesgeschehen. Dabei steht die Frage, ob Folter unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein könnte, zumeist im Fokus der jeweiligen Diskussionen. Eine grundlegende Frage wird in diesem Zusammenhang vergleichsweise wenig…
Art. 3 EMRKEGMRErniedrigende Behandlung oder StrafeEuropäische MenschenrechtskommissionFolterIrland gegen GroßbritannienRechtswissenschaftRettungsfolterSchwere der LeidenSelmouni gegen FrankreichUnmenschliche Behandlung oder StrafeVölkerrechtAnna Katharina Schöneberg
Die Berücksichtigung neuer Tatsachen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Studien zum Völker- und Europarecht
Zwischen der letztinstanzlichen Entscheidung des nationalen Gerichts und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte liegen durchschnittlich drei Jahre. In diesem Zeitraum können neue Tatsachen und Beweismittel entstehen, die vom EGMR als subsequent developments bezeichnet werden.
Die Autorin befasst sich mit der Frage, ob…
AbschiebungArt. 3 EMRKEGMREuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteEuroparechtex-nunc-PrüfungMenschenrechteNeue TatsachenNovenrechtRechtswegerschöpfungSubsequent developmentsHäufige Schlagworte im Fachgebiet Rechtswissenschaft