Wissenschaftliche Literatur Arbeitnehmererfindungsrecht
Eine Auswahl unserer Fachbücher
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Hans-Christian Hausmann
Das Arbeitnehmererfindungsrecht in Deutschland und Großbritannien
Eine Rechtsvergleichung
Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
Das Arbeitnehmererfindungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Hinblick auf Erfindungen. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts steht das Arbeitsergebnis eines Arbeitnehmers dem Betrieb zu. Hingegen steht nach § 6 Abs. 1 PatG das Recht auf das Patent dem Erfinder zu. Diesen Interessenswiderstreit bezweckt das ArbNErfG zu lösen, indem es dem (Arbeitnehmer-) Erfinder das Recht an der Erfindung zugesteht und der…
ArbeitnehmererfinderArbeitnehmererfindungArbeitnehmererfindungsgesetzArbeitnehmererfindungsrechtArbeitsrechtArbNErfGErfinderGewerblicher RechtsschutzPatentrechtRechtswissenschaftVergütungsmodellMarkus J. Goetzmann
Die Harmonisierung des Arbeitnehmererfindungsrechts in der Europäischen Union
Probleme der Rechtszuordnung und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen in grenzüberschreitenden Forschungs- und Entwicklungskooperationen
Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
Forschung und Entwicklung sind volkswirtschaftliche Faktoren von herausragender Bedeutung. Dem Arbeitnehmererfindungsrecht kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu, denn ca. 90% aller patentierten Erfindungen sind solche von Arbeitnehmern. Zudem ist eine starke Zunahme von Forschungs- und Entwicklungskooperationen feststellen. Diese Kooperationen finden verstärkt auch grenzüberschreitend statt.
Trotz der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung des…
ArbEGArbeitnehmererfindungArbeitnehmererfindungsrechtEntwicklungEuropaEuropäische UnionForschungForschungs- und EntwicklungskooperationenHarmonisierungInternationalKonzernKooperationRechtswissenschaftMarcel Körting
Das Arbeitnehmererfindungsrecht und die innerbetriebliche Innovationsförderung
Ansichten im internationalen Kontext
Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
Das deutsche Gesetz über Arbeitnehmererfindungen von 1957 (ArbNErfG) steht regelmäßig im Mittelpunkt der Diskussion. So wird die Berechtigung des Gesetzes in der aktuellen Fassung sowohl von Arbeitgeber- aber auch von Arbeitnehmerseite kritisiert. Aber auch aus volkswirtschaftlicher Sicht wachsen Zweifel an die Sinnhaftigkeit des ArbNErfG.
Das ArbNErfG ist ein Schutzgesetz zu Gunsten des in abhängiger Stellung tätigen Erfinders. Durch das Gesetz wird dem…
ArbeitnehmererfinderArbNErfGGewerblicher RechtsschutzGroßbritannienInnovationRechtswissenschaftReformUSAMarkus Benjamin Lenhart
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbegriff im Arbeitnehmererfindungsrecht
Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
80-90 % der in Deutschland zur Anmeldung gebrachten Patente entstehen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfahren in Bezug auf die Rechte an und aus solchen Erfindungen in dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen seit über 40 Jahren eine umfassende Regelung. Die Untersuchung des persönlichen Anwendungsbereichs dieser Vorschriften ist somit nicht nur in rechtswissenschaftlicher Hinsicht, sondern auch aus Sicht der…
ArbeitgeberbegriffArbeitnehmerbegriffArbeitnehmererfindungenArbeitsrechtGewerblicher RechtsschutzRechtswissenschaftMarkus Benjamin Xuelin Liu
Das Recht der Arbeitnehmererfindung
Bundesrepublik Deutschland und Volksrepublik China im Vergleich
Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
Die Ausgestaltung des deutschen Zivilrechts beeinflusst längst die chinesische Gesetzgebung. Auch im Bereich des Arbeitnehmererfindungsrechts haben das ArbEG, die Vergütungsrichtlinie sowie der jüngst gescheiterte Referentenentwurf in Deutschland das Interesse der chinesischen Ministerien zuständig für geistiges Eigentum geweckt. Das Werk untersucht die rechtliche Behandlung der Arbeitnehmererfindungen in Theorie und Praxis im Vergleich zwischen der Bundesrepublik…
ArbEGArbeitgeberArbeitnehmerArbeitnehmererfinderrechtArbeitnehmererfindungArbeitnehmererfindungsvergütungChinaDeutsches ZivilrechtDeutschlandDienstliche ErfindungNicht-dienstliche ErfindungPatentRechtsvergleichungRechtswissenschaft