Wissenschaftliche Literatur Anscheinsbeweis
Eine schlagwortbasierte Auswahl unserer Fachbücher

Der Anscheinsbeweis im elektronischen Rechtsverkehr
Entstehung – Voraussetzungen – Anwendbarkeit
Der Autor untersucht in seinem Werk, ob sich die Grundsätze des Anscheinsbeweises auf den Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs übertragen lassen. Hierzu stellt er zunächst sowohl die Entstehung als auch die rechtliche Einordnung und die Voraussetzungen des Anscheinsbeweises eingehend dar. Im Kern geht er sodann der Frage nach, ob sich die bislang in…
Anscheinsbeweis Authentifizierung Bankrecht Beweislast Beweiswürdigung E-Mail EC-Karte Elektronischer Rechtsverkehr Geldautomat Onlinebanking Phishing Rechtswissenschaft Sicherheit Systemsicherheit
Die Zahlungsdiensterichtlinie und ihre Umsetzung
Modell, Rechtsvergleich und allgemeine Lehren
Studien zum Völker- und Europarecht
Mit Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2007/64/EG) Ende 2009 fand eine umfassende Neuordnung des Zahlungsverkehrsrechts in Europa statt. Erstmals gibt es nun ein einheitliches Regime für die rechtliche Abwicklung unbarer Zahlungen. Ziel der Richtlinie ist nach dem Willen der Europäischen Kommission der Aufbau eines einheitlichen europäischen…
Anscheinsbeweis Bankrecht Code monétaire et financier EU-Zahlungsdienstrichtlinie Europarecht Horizontale Harmonisierung Kartenzahlung Lastschrift Payment Service Directive Rechtsvergleichung Richtlinienauslegung SEPA-Produkte Überweisung Vollharmonisierung Zahlungsdienste Zivilrecht §§ 675c-676c BGB
Die Beweislast bei der positiven Vertragsverletzung
Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei der positiven Vertragsverletzung behandelt eine wichtige Thematik des gegenwärtigen allgemeinen Schuldrechts. Die gesetzliche Neuregelung des § 280 | 2 BGB hat die Fragen aufgeworfen, ob Ansätze von Rechtsprechung und Literatur, die vor der Schuldrechtsreform entwickelt worden sind, in das neue Recht übertragen…
Anscheinsbeweis Beweislast Pflichtverletzung Positive Vertragsverletzung Rechtswissenschaft Sekundäre Darlegungslast § 280 I2 BGR