Wissenschaftliche LiteraturAllgemeine GeschäftsbedingungenBWL
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Reichweite der Bereichsausnahme ‘Gesellschaftsrecht‘ im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unter besonderer Berücksichtigung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse
§ 310 Abs. 4 BGB nimmt pauschal das Gesellschaftsrecht vom sachlichen Anwendungsbereich des AGB-Rechts aus. Eine ähnliche Regelung findet sich im 10. Erwägungsgrund der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.
Bei der Abgrenzung des Kernbereichs der Verträge gesellschaftsrechtlichen Charakters…
93/13/EWGAGB-RechtAllgemeine GeschäftsbedingungenBereichsausnahme GesellschaftsrechtErwägungsgründeInhaltskontrolleKlauselrichtlinieMißbräuchliche KlauselnPublikums-KGPublikumspersonengesellschaftRechtswissenschaftReichweite BereichsausnahmeAnlegerschutz bei der Emission von Schuldverschreibungen
unter besonderer Berücksichtigung der Frage der Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Emissionsbedingungen
Rostocker Schriften zum Wirtschaftsrecht
Der Emission von Schuldverschreibungen kommt erhebliche volks- und betriebswirtschaftliche Bedeutung zu. Schuldverschreibungen sind dabei durch extremen Variantenreichtum gekennzeichnet. Sie reichen bei fließenden Übergängen von klassischen Finanzierungsprodukten zur Fremdkapitalgenerierung von Unternehmen, Kreditinstituten oder der öffentlichen Hand bis hin zu…
AGBAGB-KontrolleAllgemeine GeschäftsbedingungenAnlageberatungAnlegerschutzAnleihebedingungenEmissionsbedingungenInhaberschuldverschreibungInhaltskontrolleKapitalmarktrechtProspekthaftungRechtswissenschaftSchuldverschreibungWertpapierhandelsgesetzWertpapierprospektgesetzWirtschaftsrechtWpHGWpPGZertifikate§§ 305 ff. BGBDie Auskunftspflicht des Werkunternehmers über ersparte Aufwendungen gemäß § 649 Satz 2 BGB
Unter Berücksichtigung der gewerblichen Geheimsphäre und verfassungsrechtlicher Vorgaben
Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse
Dem Besteller einer werkvertraglichen Leistung steht das sogenannte "freie Kündigungsrecht" zu, er kann das Vertragsverhältnis jederzeit beenden. Dem Werkunternehmer verbleibt der Anspruch auf volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. In der prozessualen Praxis führt dies zu Problemen, da der Besteller für diese ersparten Aufwendungen als für ihn günstige…
AGBAllgemeine GeschäftsbedingungenAuskunftspflichtBauleistungenErsparte AufwendungenFreie KündigungGewerbliche GeheimsphäreRechtswissenschaftVergabe- und Vertragsordnung für BauleistungenVergütungVOB-BWerkvertrag§649 BGBHäufige Schlagworte im Fachgebiet Rechtswissenschaft