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AGB-Kontrolle kollektiv ausgehandelter Klauselwerke der Wirtschaft (Dissertation)Zum Shop

AGB-Kontrolle kollektiv ausgehandelter Klauselwerke der Wirtschaft

Eine Untersuchung zu §310 Abs. 1 Satz 3 BGB

Studien zum Zivilrecht

Art und Herkunft Allgemeiner Geschäftsbedingungen sind nach deutschem Recht für den Umfang ihrer Kontrolle grundsätzlich unerheblich. Eine Ausnahme bildet § 310 Abs. 1 Satz 3 BGB, der Verträge, in die die VOB/B insgesamt einbezogen sind, privilegiert und einer nur eingeschränkten AGB-Kontrolle unterwirft.

Philipp Kersting untersucht, ob und in welchem…

ADSADSpAuslegungBerliner VereinbarungenBimcoEinbeziehungskontrolleEinheitsbedingungenERAInformationsasymmetrieInhaltskontrolleKlauselVOB/BWirtschaftsrecht§ 310 BGB