3 Bücher 

acting in concert

Wissenschaftliche Fachliteratur

Falls bei Ihnen die Veröffentlichung der Dissertation ansteht, kontaktieren Sie uns gern.

Seitenkopf
Buchcover: Acting in Concert: Die Zurechnung von Stimmrechten im Übernahmerecht

Norman Adam

Acting in Concert: Die Zurechnung von Stimmrechten im Übernahmerecht

§30 Abs. 2 WpÜG

Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse

Übernahmen von Unternehmen finden nicht nur in der Wirtschaftspresse breite Beachtung. Der Gesetzgeber hat durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz einen rechtlichen Rahmen dafür geschaffen. Zentrales Element dieser Regelung ist die Einführung eines Pflichtangebots. Auf Grund dessen muss eine Person, welche die Kontrolle über einer Gesellschaft erlangt, grundsätzlich allen anderen Aktionären ein […]

Buchcover: Gemeinsam handelnde Personen im deutschen und chinesischen Übernahmerecht

Yi Wang

Gemeinsam handelnde Personen im deutschen und chinesischen Übernahmerecht

Schriften zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Konzept der gemeinsam handelnden Personen ist eine bedeutende institutionelle Einrichtung des Übernahmerechts. Es kommt ursprünglich aus dem britischen Recht, hat jedoch in Deutschland und China unterschiedliche Entwicklungswege eingeschlagen.

Die Verfasserin untersucht im Rahmen eines Rechtsvergleichs die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Bezug auf die Gesetzgebungsgeschichte, Rechtsfolgen und Tatbestände zwischen dem […]

Buchcover: Der Rechtsverlust nach § 59 WpÜG

Bettina Siemers

Der Rechtsverlust nach § 59 WpÜG

Sanktionsmöglichkeiten bei verletzter Angebotspflicht aus §35 WpÜG

Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse

Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz verpflichtet denjenigen, der die Kontrolle über eine börsennotierte Gesellschaft erlangt, den übrigen Aktionären ein Angebot zum Erwerb ihrer Geschäftsanteile zu unterbreiten. Bei einem versäumten oder fehlerhaften Pflichtangebot droht der Verlust sämtlicher Aktionärsrechte sowohl für den Kontrollerwerber als auch für gemeinsam handelnde Personen, Tochtergesellschaften und bestimmte Dritte. Doch die […]