Wissenschaftliche Literatur § 299a StGB
Eine Auswahl unserer Fachbücher
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Beatrice Sartorius
Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
Die Tatbestände der §§299a, 299b StGB
Strafrecht in Forschung und Praxis
Die Autorin befasst sich mit den Tatbeständen der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB), die am 4. Juni 2016 in Kraft getreten sind.
Nach einer Darstellung der Ausgangslage und der Gesetzgebungshistorie geht es im ersten Teil um die abstrakte Betrachtung der Strafnormen und der tatbestandlichen Voraussetzungen. Näher beleuchtet werden dabei etwa die Frage nach dem geschützten Rechtsgut und das Tatbestandsmerkmal der Unlauterkeit, welches das „Einfallstor“ für die außerstrafrechtlichen Normen des Gesundheits- und…
BestechlichkeitBestechungGesundheitswesenHeilberufsangehörigeKorruptionMedizinstrafrechtStrafrechtVertragsarzt§ 299a StGB§ 299b StGB
Laura Seifert
Die Stellung der §§ 299a, 299b StGB im Korruptionsstrafrecht
Zugleich ein Beitrag zum Begriff der Sperrwirkung
Strafrecht in Forschung und Praxis
Die Autorin beschäftigt sich mit den seit dem 04.06.2016 in Kraft getretenen Korruptionstatbestände gegen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) und deren Stellung im Korruptionsstrafrecht des StGB.
Die Abhandlung gibt Antworten auf die Frage, ob seit der Einführung der §§ 299a, 299b StGB ein einheitliches Ärztestrafrecht geschaffen wurde, oder ob über die Hintertür der Konkurrenzlehre das bisher bestehende „Dreiklassenstrafrecht“ in Abhängigkeit des Beschäftigungsstatus des Arztes bestehen bleibt. Denn für…
ArztstrafrechtBestechungDreiklassenstrafrechtGesundheitswesenKorruptionKorruptionsstrafrechtMedizinstrafrechtSperrwirkungWirtschaftsstrafrecht§ 100a StPO§ 299a StGB§299b StGB
Svenja Gelshorn
Der Vertragsarzt als Täter der Korruptionstatbestände
Eine Analyse von BGHSt 57, 202 und der §§299a, 299b StGB
Strafrecht in Forschung und Praxis
Mit seinem Beschluss vom 29.03.2012 entschied der Große Senat für Strafsachen des BGH, dass der niedergelassene Vertragsarzt bei der Verordnung von Arzneimitteln weder als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB handelt. Nach der Entscheidung des Großen Senats war somit die Beeinflussung von medizinischen Entscheidungen des Vertragsarztes durch Zuwendungen Dritter, wie zum Beispiel Herstellern von Arzneimitteln, nicht von korruptionsrechtlichen Straftatbeständen…
AmtsträgerBeauftragterBestechlichkeit im GesundheitswesenBestechlichkeit im wirtschaftlichen VerkehrKorruption GesundheitswesenKorruptionstatbestandRechtswissenschaftStrafrechtUltima ratio PrinzipVertragsarztVorteilsannahmeWirtschaftsstrafrecht§ 299a StGB§ 299b StGBHäufige Schlagworte im Fachgebiet Rechtswissenschaft