Wissenschaftliche Literatur § 27 WpÜG
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Michael Fortmann
Die Stellungnahme von Vorständen und Aufsichtsräten der Zielgesellschaft
§27 WpÜG unter besonderer Berücksichtigung von konzerninternen öffentlichen Erwerbsangeboten
Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Continental gegen Schaeffler oder VW gegen Porsche: öffentliche Übernahmen großer Unternehmen sind immer ein Thema für die Titelseite deutscher Zeitungen. Aber welche Pflichten haben die Organe der Zielgesellschaft in dieser Situation und was passiert, wenn sie diese Pflichten gar nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen?
Bei einem öffentlichen Erwerbsangebot haben die Organe der Zielgesellschaft nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) eine Stellungnahme zu dem Angebot des Bieters abzugeben. Die Zielgesellschaft ist dabei diejenige Gesellschaft,…
AktionärAufsichtsratBieterErwerbsangebotGesellschaftsrechtHaftungRechtswissenschaftSchadensersatzanspruchStellungnahmeÜbernahmeangebotVorstandWertpapiereWertpapiererwerbs- und ÜbernahmegesetzZielgesellschaft§ 27 WpÜGHagen Weishaupt
Schadensersatzansprüche der Wertpapierinhaber der Zielgesellschaft im Falle einer fehlerhaften Stellungnahme nach §27 WpÜG
Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse
Aktionärsschutz: Ein in der politischen, ökonomischen und medialen Welt viel beschriebenes und heiß diskutiertes Thema.
Erfolgt ein Angebot zum Erwerb von Wertpapieren einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), haben Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot sowie zu jeder seiner Änderungen gegenüber den eigenen Aktionären abzugeben. Die Stellungnahme muss insbesondere auf Art und Höhe der angebotenen Gegenleistung eingehen. Darüber…
HaftungRechtswissenschaftSchadensersatzStellungnahmeVorstandWirtschaftsrechtZielgesellschaft§ 27 WpÜGHäufige Schlagworte im Fachgebiet