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§ 1631 Abs 2 Bgb

Wissenschaftliche Fachliteratur

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Seitenkopf
Buchcover: Die strafrechtlichen Auswirkungen der Neufassung des § 1631 II BGB durch das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“

Hilke Fengler

Die strafrechtlichen Auswirkungen der Neufassung des § 1631 II BGB durch das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“

Strafrecht in Forschung und Praxis

Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“ am 03.11.2000 lautet § 1631 II BGB: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“. Die bisher veröffentlichte Rechtsprechung geht davon aus, dass Körperverletzungen von Eltern an ihren Kindern nicht mehr gerechtfertigt sein können. § 1631 II BG habe den […]


Buchcover: Das elterliche Züchtigungsrecht – Ein derogierter Rechtfertigungsgrund?

Virginia-Beatrice Hennes

Das elterliche Züchtigungsrecht – Ein derogierter Rechtfertigungsgrund?

Strafrecht in Forschung und Praxis

Das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung hat uns eine Fassung des § 1631 Abs. 2 BGB beschert, die das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung festschreibt und körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen für unzulässig erklärt. Damit scheint dem, was die strafrechtliche Rechtsprechung und auch große Teile der Strafrechtslehre unter dem namentlich für einfache Körperverletzungen in Anspruch […]


Buchcover: Vom elterlichen Züchtigungsrecht zum Gewaltverbot

Andreas Göbel

Vom elterlichen Züchtigungsrecht zum Gewaltverbot

Verfassungs-, straf- und familienrechtliche Untersuchung zum §1631 Abs. 2 BGB

Studien zum Familienrecht

Die Untersuchung behandelt das Ende 2000 eingeführte Gewaltverbot für die Kindererziehung. Die Ausführungen beginnen mit der kurzen Darstellung der erzieherischen Züchtigung und des Verbots der Gewalt in der Erziehung als mehrdimensionale Problematik.

Der Verfasser zeigt die Relevanz für die unterschiedlichsten Wissenschaften, wie die Soziologie, die Pädagogik und die Rechtswissenschaft auf. Im Anschluss hieran wird der […]