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Wissenschaftliche Literatur § 161 AktG

Eine Auswahl unserer Fachbücher

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Die Untreuestrafbarkeit des Vorstands bei Verstößen gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex und § 161 AktG (Doktorarbeit)Zum Shop

Die Untreuestrafbarkeit des Vorstands bei Verstößen gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex und §161 AktG

Ein Restriktionsversuch im Hinblick auf den konturenlosen Tatbestand des §266 StGB über den Weg der Einbindung eines Selbstregulierungsinstruments

Studien zur Rechtswissenschaft

Im Bereich der haftungsrechtlichen Bewertung von Managementfehlverhalten ist zunehmend die Tendenz zu beobachten, dass die Führungskräfte von Wirtschaftsunternehmen nicht nur zivilrechtlich, sondern vermehrt auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Anzahl der Wirtschaftsstrafverfahren ist deutlich gestiegen. Derzeit vergeht kaum ein Monat, in dem das öffentliche Interesse und die Aufmerksamkeit der Medien nicht auf spektakuläre Untreuestrafverfahren gegen…

AktiengesellschaftBestimmtheitsgrundsatzComplianceCorporate GovernanceDCGKDeutscher Corporate Governance KodexEmpfehlungenEntsprechenserklärungGravierende PflichtverletzungHandlungsunrechtKodexKonturenlosMissbrauchsalternativeMissbrauchstatbestandMissmanagementNormkonkretisierende WirkungPflichtwidrigkeitPräventionprincipal agent-ProblemRegierungskommission Deutscher Corporate Governance KodexRepressionRestriktionRestriktive WirkungSelbstregulierungSelbstregulierungsinstrumentTreubruchsalternativeTreubruchstatbestandUnbestimmtUnterbestimmtUntreueUntreuespezifische ErheblichkeitsschwelleUntreuestrafbarkeitVermögensbetreuungspflichtverletzungVerschleifung von Tathandlung und TaterfolgVeruntreuungVorstandWirtschaftskriminalität§ 93 AktG§ 161 AktG§ 266 StGB
Zivilrechtliche Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex und der Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz (Doktorarbeit)Zum Shop

Zivilrechtliche Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex und der Entsprechenserklärung nach §161 Aktiengesetz

Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Jahr 2002 wurde dem deutschen Aktienrecht mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) eine neue Regelungsebene hinzugefügt. Die darin enthaltenen, von einer unabhängigen Expertenkommission entwickelten Vorschläge sollen dabei helfen, die Corporate Governance deutscher Gesellschaften zu verbessern. Eine rechtliche Befolgungspflicht besteht insoweit nicht, wohl aber eine durch §161 AktG begründete Pflicht börsennotierter Aktiengesellschaften, sich zu ihrem…

AktiengesetzAktienrechtCorporate GovernanceDCGKEntsprechenserklärungGesellschaftsrechtKapitalmarktKapitalmarktrechtProspekthaftungSekundärmarkt§ 161 AktG
§ 161 AktG und der DCGK – Eine Analyse des deutschen Corporate Governance-Systems (Dissertation)Zum Shop

§161 AktG und der DCGK – Eine Analyse des deutschen Corporate Governance-Systems

Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber einen neuen §161 AktG in das Aktiengesetz eingeführt. Dieser verweist auf eine außerrechtliche Norm, nämlich den sogenannten Deutschen Corporate Governance Kodex. Im Vorfeld der Einführung des neuen §161 AktG setzte die damalige Bundesregierung in Kenntnis um die zu der Zeit bestehenden aktienrechtlichen Missstände eine Kommission ein, die Vorschläge zur Problembewältigung erarbeiten sollte. Den Vorschlag dieser Kommission, eine weitere,…

AktiengesellschaftAktienrechtCorporate GovernanceDCGKDeutscher Corporate Governance KodexEntsprechungserklärungGesellschaftsrechtKodex
Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG (Doktorarbeit)Zum Shop

Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. §161 AktG

Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Corporate Governance-Entwicklung in Deutschland hat mit der erstmaligen Veröffentlichung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Jahre 2002 seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Um dem Kodex besonderen Nachdruck zu verleihen und um die unverbindlichen Kodexempfehlungen quasi gesetzlich zu flankieren, hat der Gesetzgeber zeitgleich durch §161 AktG die Pflicht von Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften eingeführt, jährlich in Bezug auf die…

AktiengesellschaftAktienrechtCorporate GovernanceEntsprechenserklärungGesellschaftsrechtHaftungManagementhaftungRechtswissenschaftWirtschaftsrecht