Wissenschaftliche Literatur§ 128 HGBJura
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Zur persönlichen Haftung bei insolventen Gesamthandsgemeinschaften am Beispiel der OHG
Studien zur Rechtswissenschaft
Die Gesellschafter von Personengesellschaften haften nach § 128 HGB grundsätzlich unbeschränkt mir ihren Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dabei erlangt die persönliche Haftungsanordnung ihre eigentliche Bedeutung dann, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig ist oder die Zahlungsunfähigkeit droht. Ist die wirtschaftliche Krise nicht mehr…
AusfallhaftungDoppelinsolvenzEröffnungsverfahrenGesamthandGesamthandsgemeinschaftGesellschafterGesellschaftsrechtInsolvenzInsolvenzrechtOHGPersönliche HaftungSicherungsmaßnahmen§ 93 InsO§ 128 HGBDie Personenhandelsgesellschaft als Rechtssubjekt im öffentlichen Recht
Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Grundsatzuntersuchungen zur Rechtsnatur der Personenhandelsgesellschaft kommen gewöhnlich aus dem Gesellschaftsrecht. Schwerpunkt ist dann regelmäßig die Stellung der Personenhandelsgesellschaft im Zivilrecht. Die Stellung der Personenhandelsgesellschaft als Trägerin von Rechten und Pflichten im öffentlichen Recht wird meist ausgeblendet. Diese Lücke schließt die…
Art. 19 Abs. 3 GGGesellschaftsrechtGewerbeuntersagungJuristische PersonKGKommanditgesellschaftOffene HandelsgesellschaftOHGPersonenhandelsgesellschaftRechtsfähigkeitRechtssubjektRechtswissenschaft§ 128 HGBHäufige Schlagworte im Fachgebiet Rechtswissenschaft