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Wissenschaftliche Literatur§ 128 HGBJura

Eine Auswahl unserer Fachbücher

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Zur persönlichen Haftung bei insolventen Gesamthandsgemeinschaften am Beispiel der OHG (Dissertation)

Zur persönlichen Haftung bei insolventen Gesamthandsgemeinschaften am Beispiel der OHG

Studien zur Rechtswissenschaft

Die Gesellschafter von Personengesellschaften haften nach § 128 HGB grundsätzlich unbeschränkt mir ihren Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dabei erlangt die persönliche Haftungsanordnung ihre eigentliche Bedeutung dann, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig ist oder die Zahlungsunfähigkeit droht. Ist die wirtschaftliche Krise nicht mehr…

AusfallhaftungDoppelinsolvenzEröffnungsverfahrenGesamthandGesamthandsgemeinschaftGesellschafterGesellschaftsrechtInsolvenzInsolvenzrechtOHGPersönliche HaftungSicherungsmaßnahmen§ 93 InsO§ 128 HGB
Die Personenhandelsgesellschaft als Rechtssubjekt im öffentlichen Recht (Doktorarbeit)

Die Personenhandelsgesellschaft als Rechtssubjekt im öffentlichen Recht

Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Grundsatzuntersuchungen zur Rechtsnatur der Personenhandelsgesellschaft kommen gewöhnlich aus dem Gesellschaftsrecht. Schwerpunkt ist dann regelmäßig die Stellung der Personenhandelsgesellschaft im Zivilrecht. Die Stellung der Personenhandelsgesellschaft als Trägerin von Rechten und Pflichten im öffentlichen Recht wird meist ausgeblendet. Diese Lücke schließt die…

Art. 19 Abs. 3 GGGesellschaftsrechtGewerbeuntersagungJuristische PersonKGKommanditgesellschaftOffene HandelsgesellschaftOHGPersonenhandelsgesellschaftRechtsfähigkeitRechtssubjektRechtswissenschaft§ 128 HGB