Wissenschaftliche Literatur§ 103 InsOBWL
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Der Teilbarkeitsbegriff des § 105 InsO am Beispiel des BGB-Bauvertrags
Insolvenzrecht in Forschung und Praxis
Unterfällt ein gegenseitig noch nicht vollständig erfüllter Vertrag der insolvenzrechtlichen Abwicklung, ist die privatautonome Vertragsdurchführung fehlgeschlagen. Daraus resultiert ein Spannungsverhältnis zwischen der Eigenverantwortlichkeit der Parteien und der insolvenzrechtlichen Haftungsordnung. [...]
Bauleistung in der InsolvenzBauvertragBGB-BauvertragErfüllungswahlGegenleistungsgrundrechtInsolvenzeröffnungInsolvenzrechtMangelhafteMassemehrungMasseschutzTeilbarkeitsbegriffUnerkannter SachmangelWahlrecht des Insolvenzverwalters§ 103 InsO§ 105 InsOSchwebende Verträge in der Insolvenz
Zum Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach §103 InsO
Insolvenzrecht in Forschung und Praxis
Gegenstand des Werkes ist die ebenso umstrittene wie praxisrelevante Problematik der schwebenden Verträge in der Insolvenz. Der Verfasser setzt sich umfassend mit dem rechtsdogmatischen Verständnis der insolvenzrechtlichen Zentralnorm des § 103 InsO zum Wahlrecht des Insolvenzverwalters auseinander und stellt die…
akzessorische SicherungsrechteAufrechnung gegen ErfüllungsverlangenEinrede des nicht erfüllten VertragesErfüllungsablehnungErfüllungswahlGegenleistungsgrundsatzgegenseitiger VertragGesamtvollstreckungsordnungInsolvenzInsolvenzordnungInsolvenzrechtKonkursordnungRechtswissenschaftSchwebende VerträgeSynallagmaVergleichsordnungvorinsolvenzliche AbtretungVorleistungenWahlrecht des Insolvenzverwalters§ 103 InsOPatentlizenzen in der Insolvenz
Insolvenzrecht in Forschung und Praxis
Das Wirtschaftsleben ist geprägt von der Einräumung von Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten, insbesondere an patentierten Erfindungen. Dies erfolgt aus mannigfaltigen Gründen. Zum einen ist es möglich, dass der Patentinhaber und Lizenzgeber nicht die nötigen finanziellen Mittel aufbringen kann, um mit Hilfe…
Dingliches RechtGewerblicher RechtsschutzImmaterialgüterrechtInsolvenzInsolvenzrechtIntellectual PropertyLizenzLizenzvertragObligatorisches RechtPatentPatentrecht§ 47 InsO§ 103 InsO§ 108a InsODie vertragliche Lizenz an Schutzrechten des geistigen Eigentums in der Insolvenz
Insolvenzrecht in Forschung und Praxis
Bei der Lizenz handelt es sich um eine besonders wichtige Form der Nutzung der Schutzrechte des geistigen Eigentums. Dass eine Insolvenz, gleich ob die des Lizenznehmers oder des Lizenzgebers, der ertragsbringenden Verwertung geistigen Eigentums ein Ende macht, werden die Lizenzvertragsparteien ungern hinnehmen.…
Gewerblicher RechtsschutzGewerbliche SchutzrechteInsolvenzInsolvenzrechtLizenzM2TradeReferentenentwurfRegierungsentwurfUrheberrecht§ 103 InsO§ 108 a InsO