: Einsatzbedingte Straftaten Verdeckter Ermittler

Einsatzbedingte Straftaten Verdeckter Ermittler

Eine Untersuchung polizeitaktischer Ermittlungsmethoden bei der Strafverfolgung

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 12

Hamburg , 212 Seiten

ISBN 978-3-86064-627-4 (Print & eBook)

Zum Inhalt

Mit der Frage nach der Zulässigkeit einsatzbedingter Straftaten Verdeckter Ermittler greift der Verfasser eines der umstrittensten Themen des aktuellen Strafprozessrechts auf. Die sicherheitspolitische Diskussion hat sich seit den 70er Jahren vom Terrorismus auf die "organisierte Kriminalität" verschoben. Mit dem Schlagwort der "Verpolizeilichung des Strafverfahrens" wird dabei eine schleichende Verschiebung der Machtverhältnisse zu Gunsten polizeilicher Interessen beschrieben. Mit dem OrgKG von 1992 wurde der Einsatz Verdeckter Ermittler zur Strafverfolgung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ständig wird seitdem eine Ausweitung der Befugnisse verdeckt ermittelnder Polizeibeamter gefordert. Insbesondere aus der Polizeipraxis werden immer wieder Rufe nach der Einführung eines allgemeinen Rechtfertigungsgrundes für einsatzbedingte Straftaten der Beamten laut. Damit sind Handlungen gemeint, die der Beamte vornimmt, um seine Legende herzustellen oder aufrechtzuerhalten; aber auch die sogenannten "Keuschheitsproben", die als Voraussetzung einer Gruppenzugehörigkeit von ihm verlangt werden. Beispiele für solche einsatzbedingten Straftaten sind etwa die Beteiligung am verbotenen Glücksspiel, An- und Verkauf von Betäubungsmitteln bis hin zur Beteiligung an Schutzgelderpressungen.

In dieser Studie wird zunächst die rechtspolitische Diskussion über Verdeckte Ermittler unter Heranziehung rechtsvergleichender Aspekte zusammengefasst und systematisiert. Sodann untersucht der Verfasser Möglichkeiten, auf der Ebene des gesetzlichen Tatbestandes, der Rechtswidrigkeit und der Schuld zur Straflosigkeit der betreffenden Handlungen Verdeckter Ermittler zu gelangen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es auf der Grundlage des gesetzlichen Tatbestandes keine Möglichkeit gibt, die Beamten straflos zu stellen. Insbesondere der rechtfertigende Notstand aus § 34 StGB ist auf die hoheitliche Ermittlungstätigkeit nicht anwendbar. Daraufhin werden die Sonderregelungen der §§ 110c und 110a Abs. III StPO untersucht. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass das Wohnungsbetretungsrecht Verdeckter Ermittler mit Art. 13 GG unvereinbar ist, und die Befugnis zur Herstellung von Tarnurkunden nur restriktiv gehandhabt werden kann. Abschließend wendet sich der Verfasser gegen die Einführung eines allgemeinen Rechtfertigungsgrundes für die einsatzbedingten Straftaten. Die Folgen planmäßig begangener Straftaten der Ordnungshüter für das Normbewusstsein und das Vertrauen in den Bestand von Strafnormen wären gravierend.

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