: Psychiatrische Richtungen und Schuldfähigkeit

Psychiatrische Richtungen und Schuldfähigkeit

Buch beschaffen

Studien zur Psychiatrieforschung, Band 6

Hamburg , 212 Seiten

ISBN 978-3-86064-370-9 (Print)

Zum Inhalt

Wandlungen in Gesetz und Rechtsprechung erfordern ein tieferes Eingehen auf Täterpersönlichkeit und häufigere Prognosestellungen und somit in zunehmendem Umfang die Hinzuziehung von Sachverständigen. Im Hinblick auf den gemeinsamen Gegenstand ergeben sich vielfältige Spannungsfelder, die bei der Auftragsvergabe an potentielle Sachverständige ihren Anfang nehmen, sich in den methodischen Voraussetzungen und praktischen Konsequenzen der Begutachtung fortsetzen und mitunter in den sogenannten Schulenstreit münden.

Angesichts der umstrittenen Stellung des psychiatrischen Sachverständigen wird mitunter die Rolle der Psychiatrie im Strafrecht überhaupt in Frage gestellt. Dabei haben es die forensischen Wissenschaftler bislang versäumt, ihre grundlegenden Denk- und Arbeitsvoraussetzungen, ihre praktischen Aufgaben- und Fragestellungen sowie ihre - von den juristischen Auftraggebern nur schwach konturierten - diagnostischen Zielsetzungen zu analysieren, zu definieren und eigenständige, an den forensischen Erfordernissen orientierte Methoden zu entwickeln. In diesem Zusammenhang scheint die These vom „Elend“ der forensischen Diagnostik keineswegs überholt. Als Gemeinsamkeit in der herrschenden Gutachtenpraxis wird nicht nur die mangelnde Reflexion des psycho-somato-sozial-psychischen Bedingungsgeflechts kritisiert. Dass Diagnostik als hypothesengeleiteter Problemlöseprozess zu begreifen ist, scheint in der wissenschaftlichen Diskussion nahezu unbestritten, in der Gutachtenpraxis aber noch nicht umgesetzt.

Im Spannungsfeld zwischen „Elendshypothese“ und praktischer Funktionsfähigkeit werden einzelne Gutachtermängel, auch in Abhängigkeit vom eigenen Einstellungskonzept, unterschiedlich wahrgenommen. Sprachliche Diffamierungen in Gutachten werden juristischerseits weitaus weniger gerügt als vom Gutachter vorgenommene juristische Wertungen. Fortbildungen für Juristen werden gefordert, um sie besser in den Stand zu versetzen, unqualifizierte Gutachten zu erkennen, so dass die Zuschreibung von Sachverstand nicht mehr überwiegend von individuellen Kenntnissen und Neigungen der beteiligten juristischen Fachvertreter abhängig anmutet.

Dieses Buch stellt in einer „Brückenfunktion“ die einzelnen forensisch-psychiatrisch relevanten Richtungen übersichtsartig vor, um die sich aus ihnen ergebenden Positionen der Schuldfähigkeitsbeurteilung transparenter zu gestalten.

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