Dissertation: Das Erstellen der Steuererklärung durch Steuerberater als Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Mandanten

Das Erstellen der Steuererklärung durch Steuerberater als Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Mandanten

Zum Einfluss des Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerberater und Mandant auf das Strafbarkeitsrisiko des Steuerberaters

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 410

Hamburg , 384 Seiten

ISBN 978-3-8300-9976-5 (Print) |ISBN 978-3-339-09976-1 (eBook)

Zum Inhalt

Die Tätigkeit des Steuerberaters stellt einen wesentlichen Bestandteil der Steuerrechtspflege dar. Sie ist von elementarer Bedeutung, um Waffengleichheit zwischen dem Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden zu schaffen. Grundlage des Mandats bildet dabei das Vertrauensverhältnis zwischen dem Steuerberater und dem Mandanten. Um effektive Steuerrechtsberatung zu gewährleisten, muss genau dieses Vertrauensverhältnis entstehen, fortbestehen und geschützt werden.

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei Steuerhinterziehung um ein Massenphänomen handelt, droht eine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses insbesondere dann, wenn der Steuerberater nicht mehr nur einseitig die Interessen des Mandanten vertreten kann, sondern vor dem Hintergrund des eigenen Strafbarkeitsrisikos, sich an einer Steuerhinterziehung eines Mandanten in Form der strafbaren Beihilfe zu beteiligen, dem Mandanten mit Misstrauen begegnen muss. Sowohl die berufliche Pflicht zur Unabhängigkeit des Steuerberaters als auch das Vertrauen des steuerehrlichen Mandanten in die einseitige Interessenvertretung durch den Steuerberater können hierdurch beeinträchtigt werden.

In dieser Studie wird die umfangreiche Diskussion in Rechtsprechung und Literatur samt der vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten für die Problematik der „neutralen“ bzw. „berufstypischen“ Beihilfe aufgearbeitet und analysiert und sodann eine eigene Lösungsmöglichkeit aufgezeigt, wie der Tatbestand der Beihilfe verfassungskonform vor dem Hintergrund des Schutzes des Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerberater und Mandanten und im Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG zur Honorarannahme von Strafverteidigern eingeschränkt werden kann. Geleitet wird die Lösung vom Bestreben, sowohl steuerehrliche Mandanten im Vertrauen in ihren Steuerberater und in ordnungsgemäße Hilfeleistung in Steuersachen sowie den Steuerberater selbst vor Strafbarkeitsrisiken zu schützen, die ihn sonst in seiner Berufsfreiheit unangemessen einschränken würden.

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