Dissertation: Das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau im deutschen Familienrecht

Das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau im deutschen Familienrecht

Eine Untersuchung zu seiner Entwicklung und Durchsetzung von 1945 bis in die Gegenwart

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Studien zum Familienrecht, Band 58

Hamburg , 540 Seiten

ISBN 978-3-8300-9893-5 (Print) |ISBN 978-3-339-09893-1 (eBook)

Zum Inhalt

Nur zögernd konnte das sich wandelnde gesellschaftliche Grundverständnis der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau seine Verankerung in den Gesetzen finden.

Dabei gestaltete sich die Wechselwirkung zwischen gesellschaftlichem Wandel und gesetzlicher Fixierung komplex und im Ergebnis oft nicht zufriedenstellend. Das Recht reagierte in der Regel spät auf die veränderte Wirklichkeit, nicht selten mussten daher die Gerichte, allen voran das BVerfG, eingreifen und als Korrektiv bei der Anpassung der Rechtsnormen an die gesellschaftliche Realität fungieren.

Dorothea C. Kienzle untersucht die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Gleichberechtigung von Mann und Frau im deutschen Familienrecht. Dabei steht der Zeitraum vom Wiederbeginn eines freiheitlichen Rechtswesens im Jahr 1945 bis in die Gegenwart im Fokus der Analyse, ohne dabei auf sinnvoll erscheinende Rückblenden auf frühere Zeitperioden zu verzichten.

Insgesamt zielt die Studie in ihrem Schwerpunkt auf die Analyse der vollzogenen Gesetzesreformen im Familienrecht und deren Auswirkungen auf das Gleichberechtigungsverhältnis zwischen Ehegatten bzw. zwischen Eltern ab.

„Der Mann muß hinaus
In’s feindliche Leben,
Muß wirken und streben
Und pflanzen und schaffen,
Erlisten, erraffen,
Muß wetten und wagen
Das Glück zu erjagen.“
„Und drinnen waltet
Die züchtige Hausfrau,
Die Mutter der Kinder,
Und herrschet weise
Im häuslichen Kreise“

(aus: Friedrich Schiller, Das Lied von der Glocke)

Schillers Verse kennzeichnen einen bis heute fortwährenden gesellschaftlichen Diskurs, der auch zukünftig weiteren Diskussionsbedarf erzeugen wird. Die Frage nach der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern ist dabei nicht nur – wie in Schillers Ballade – auf die strikte Aufgabenverteilung innerhalb der Ehe beschränkt, sondern stellt sich immer wieder neu in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Als prinzipielle Frage hält sie zur ständigen Überprüfung an, ob die jeweils aktuelle Gesetzeslage dem seit dem Jahr 1949 in Art. 3 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich festgeschriebenen Grundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ genügt.

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