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Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde die Durchführung eines Debt-Equity-Swaps im Insolvenzplanverfahren vereinfacht. Ein Debt-Equity-Swap bedeutet die Umwandlung von Forderungen gegen die Gesellschaft in Eigenkapital. Dies erfolgt im Regelfall durch Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage der Forderungen.
Rund um die Einführung des ESUGs kam es zu einer Diskussion nach welchem Vorgehen die einzubringenden Forderungen zu bewerten sind. Als…
