Dissertation: Geringfügig Beschäftigte und Nettolohnvereinbarungen

Geringfügig Beschäftigte und Nettolohnvereinbarungen

Grenzen tarifvertraglicher Differenzierungen

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 247

Hamburg , 422 Seiten

ISBN 978-3-8300-9682-5 (Print) |ISBN 978-3-339-09682-1 (eBook)

Zum Inhalt

Der Autor untersucht schwerpunktmäßig die Zulässigkeit tarifvertraglicher Klauseln, die geringfügig Beschäftigten einen Nettostundenlohn zugestehen, der sich am Nettostundenlohn ihrer nicht geringfügig beschäftigten Kolleginnen und Kollegen orientiert. Dies führt aufgrund der regelmäßigen Sozialversicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse dazu, dass die nicht geringfügig Beschäftigten für dieselbe Arbeit einen geringeren Bruttostundenlohn erhalten. Kernfrage ist damit, ob die Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen nicht hinsichtlich des Bruttostundenlohnes erfolgen müsste.

Nach einem rechtshistorischen Exkurs zur Geschichte der geringfügigen Beschäftigung werden eingangs die einschlägigen sozialrechtlichen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung vorgestellt. Anschließend zeigt der Autor in einem Überblick die Auswirkungen geringfügiger Beschäftigung auf den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft auf. Es folgt eine allgemeine Definition des Begriffs der Nettolohnvereinbarung und die Darstellung eines Beispiels aus der tarifvertraglichen Praxis.

Sodann untersucht der Autor, ob in den tarifvertraglichen Nettolohnvereinbarungen allein für geringfügig Beschäftigte ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 TzBfG zu sehen ist. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Tarifautonomie und die Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien gelegt. Der Autor setzt sich umfassend mit der Frage auseinander, inwieweit die Tarifvertragsparteien Differenzierungen zwischen Beschäftigtengruppen vornehmen dürfen und wo die Grenzen der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis liegen.

Der Verdacht liegt nahe, den Grund für den Abschluss tarifvertraglicher Nettolohnvereinbarungen allein für geringfügig Beschäftigte in der Abwälzung der pauschalen, vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sehen. Dies könnte einen Verstoß gegen § 32 SGB I darstellen und wird vom Autor in einem weiteren Abschnitt untersucht.

Aufgrund des überproportionalen Frauenanteils innerhalb der Gruppe der geringfügig Beschäftigten wird außerdem der Frage nachgegangen, inwieweit Nettolohnvereinbarungen allein für geringfügig Beschäftigte eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung darstellen können.

Abschließend wird untersucht, ob vergleichbare Klauseln in Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen zulässig wären.

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