Dissertation: Die Güterstandsschaukel

Die Güterstandsschaukel

Zivilrechtliche Zulässigkeit und Grenzen

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Studien zum Familienrecht, Band 56

Hamburg , 180 Seiten

ISBN 978-3-8300-9636-8 (Print) |ISBN 978-3-339-09636-4 (eBook)

Rezension

[...] Fazit: Der [...] Band über die Güterstandsschaukel von Kleffmann ist ein interessanter Überblick über ein Rechtsgebiet, das in der Judikatur nur am Rande behandelt wird und dessen Bestandskraft und dessen Risiken zudem nicht genau abzuschätzen sind.

Ludwig Bergschneider in: Mitteilungen des Bayerischen Notarverein, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern, MittBayNot 5/2018


Zum Inhalt

Ausgangspunkt der Studie stellen zwei Urteile des BGH und des BFH dar, in denen beide Gerichte die Gestaltung des doppelten Güterstandswechsel als grundsätzlich zulässig anerkannt haben. Diese Entscheidungen sind wohl entscheidend dafür verantwortlich, dass in der Folge die Güterstandsschaukel in der Literatur als (zivil- und steuerrechtlich) sicheres Instrument zur steuerfreien Vermögensübertragung zwischen Ehegatten empfohlen wird. Aufgrund dieser allgemeinen Anerkennung der Güterstandsschaukel als ein grundsätzlich zu billigendes güterrechtliches Gestaltungsinstrument wird im Rahmen dieser Studie daher insbesondere auf die Grenzen ehevertraglicher Gestaltungen eingegangen und untersucht, inwiefern in zivilrechtlicher Hinsicht Missbrauchsmöglichkeiten – und damit einhergehend Unsicherheiten im Rahmen der Vertragsgestaltung – bestehen.

Dass weder im Rahmen der Urteilsbegründung des BFH, noch in der Folgezeit eine eingehende Missbrauchskontrolle bei der Güterstandsschaukel durchgeführt worden ist, verwundert. Dies gilt umso mehr, als sich der Verdacht eines Missbrauchs in dem zur Entscheidung vorgelegenen Fall förmlich aufdrängte. Wenngleich in der Literatur mitunter die Möglichkeit einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung quasi präsentiert wird, steht eine gerichtliche Entscheidung nach der des BFH noch immer aus. Auch ist bislang nicht ersichtlich, dass die Finanzverwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten verschärft auf potentiellen Rechtsmissbrauch achtet.

Auch in zivilrechtlicher Hinsicht fand – soweit ersichtlich – noch keine richterliche Ehevertragskontrolle im Hinblick auf den Missbrauch der Güterstandsschaukel statt, wenngleich die Anknüpfungspunkte sogar vielfältiger sind als in steuerrechtlicher Hinsicht.

Um einen (potentiellen) Rechtsmissbrauch des Instruments der Güterstandsschaukel zu untersuchen, ist es zunächst erforderlich, die Grundsätze der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Für ein grundlegendes Verständnis der Güterstandsschaukel erfolgt eine Einführung in die Güterstände des BGB. Sodann wird das Instrument der Güterstandsschaukel erläutert und dessen grundsätzliche Zulässigkeit dargelegt. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Darstellung der steuerlichen Auswirklungen eines Güterstandswechsels. Ein derartiges Verständnis ist erforderlich, um die Wirkweisen der Güterstandsschaukel (insbesondere auch bei rückwirkender Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft) erfassen zu können. Auch ist im Rahmen der Beurteilung eines etwaigen Missbrauchs dieser Gestaltung ein Verständnis des Verhältnisses von Zivilrecht und Steuerrecht erforderlich, auf das in der gebotenen Kürze eingegangen wird.

Ziel ist eine systematische Untersuchung der geltenden Rechtslage. Hierbei wird zunächst insbesondere die grundsätzliche Zulässigkeit des doppelten Güterstandswechsels erörtert, wobei vor allem die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Gestaltung aufgezeigt werden. Aus der Darstellung der Wirkweisen des doppelten Güterstandswechsels wird die grundsätzliche Zulässigkeit der Güterstandsschaukel hergeleitet. Sodann werden in zivilrechtlicher Sicht die Grenzen der Gestaltung sowie Missbrauchsmöglichkeiten aufgezeigt. Es wird untersucht, inwiefern die Anwendung der Güterstandsschaukel – im Einzelfall – einen Missbrauch Verstoß gegen §§ 138, 242 BGB darstellen kann. Hieraus resultiert ein de lege lata rechtssicherer Vertragsentwurf für den doppelten Güterstandswechsel.

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