Doktorarbeit: Psychodiagnostische Verfahren in der Personalauswahl als Anwendungsfall des aktuellen und künftigen Beschäftigtendatenschutzes

Psychodiagnostische Verfahren in der Personalauswahl als Anwendungsfall des aktuellen und künftigen Beschäftigtendatenschutzes

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Beiträge zu Datenschutz und Informationsfreiheit, Band 17

Hamburg , 272 Seiten

ISBN 978-3-8300-9483-8 (Print)

ISBN 978-3-339-09483-4 (eBook)

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Seit den 1960er Jahren setzen Unternehmen psychodiagnostische Verfahren in der Personalauswahl ein, um verlässliche Informationen über die Persönlichkeit von Bewerberinnen und Bewerbern zu gewinnen.

Auf der Suche nach den besten Kandidatinnen und Kandidaten greifen sie beispielsweise auf graphologische Untersuchungen, Intelligenztests, Assessment-Center-Verfahren oder Persönlichkeitstests zurück. Doch wie weit dürfen Unternehmen gehen, um einen nach Qualifikation und Charakter optimale Person auszuwählen?

Anhaltspunkte zur Beantwortung dieser – damals wie heute – heiß diskutierten Frage liefert diese Publikation. Sie nimmt dazu den Beschäftigtendatenschutz in den Fokus, der als Schnittstelle zwischen dem Fragerecht des Arbeitgebers und dem Datenschutz wichtige Impulse für einen zeitgemäßen Schutz von Bewerberinnen und Bewerbern in einer digitalisierten und vernetzten Arbeitswelt setzt. Dieser Schutz betrifft nicht mehr ausschließlich die Privatsphäre von Bewerbern, sondern vielmehr und im verstärkten Maße ihre informationelle Selbstbestimmung.

Damit schließt die Abhandlung eine Lücke: Wie die Selbstbestimmung beim Einsatz psychodiagnostischer Verfahren angemessen berücksichtigt werden kann, wurde bislang nämlich nur zurückhaltend behandelt. So sollen psychodiagnostische Verfahren dann zulässig sein, wenn ihr Inhalt in Bezug zum Beschäftigtenverhältnisses gesetzt werden kann, sie wissenschaftlichen Standards entsprechen und Bewerberinnen und Bewerber in ihren Einsatz eingewilligt haben. Ob diese Kriterien mit datenschutzrechtlichen Besonderheiten vereinbar sind, ist jedoch zweifelhaft. Zudem stellt sich die Frage, ob sie mit den Erkenntnissen der Psychodiagnostik und Persönlichkeitspsychologie vereinbar sind.

Durch die Auseinandersetzung mit diesen Problemschwerpunkten liefert die Studie einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Beschäftigtendatenschutzes, wie sie der Gesetzgeber angekündigt hat und wie sie auch im Zuge der Novellierung des Datenschutzrechts durch die europäische Datenschutzgrundverordnung zu erwarten steht.

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