Dissertation: Stigmatisierungen des Beschuldigten durch Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaft aus Opportunitätsgründen

Stigmatisierungen des Beschuldigten durch Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaft aus Opportunitätsgründen

Eine Rechtsschutzanalyse de lege lata

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 380

Hamburg , 292 Seiten

ISBN 978-3-8300-9178-3 (Print) |ISBN 978-3-339-09178-9 (eBook)

Zum Inhalt

Das Werk befasst sich mit der Frage, inwieweit ein Beschuldigter Rechtsschutz gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft aus Opportunitätsgründen begehren kann. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht hierbei der in realiter unschuldige Beschuldigte, dessen Verfahren gem. §§ 153 ff. StPO statt nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Während der zu Recht Beschuldigte eine Verfahrenseinstellung gem. §§ 153 ff. StPO häufig wohlwollend entgegennehmen wird, hat ein unschuldiger Beschuldigter ein berechtigtes Interesse daran, dass das Ermittlungsverfahren nach der für diesen Fall vorgesehenen Einstellungsart gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird. Gleichwohl stehen dem Beschuldigten bislang keine Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine fälschliche Verfahrenseinstellung gem. §§ 153 ff. StPO zur Verfügung.

Die Untersuchung widmet sich der Frage, inwiefern bei der fehlerhaften Verfahrenseinstellung gem. §§ 153 ff. StPO überhaupt eine für einen Rechtsschutz notwendige Beschwer des unschuldigen Beschuldigten gegeben ist. Der Autor beleuchtet dabei zunächst die Stigmatisierungen durch das Ermittlungsverfahren und behandelt im Anschluss die Frage, ob der unschuldige Beschuldigte von diesen Stigmatisierungen durch die Verfahrenseinstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO rehabilitiert werden kann. Die Arbeit zeigt hierbei auf, dass, obwohl auch eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO als die gesetzgeberisch vorgesehene Verfahrensbeendigung im Falle eines unschuldigen Beschuldigten eine restlose Rehabilitierung nicht in jedem Fall gewährleisten kann, die Etikettierungen des Ermittlungsverfahrens hierdurch jedoch zumindest weitestgehend ausgeräumt werden und verbleibende Reststigmatisierungen als sozialadäquat hinzunehmen sind. Die Opportunitätseinstellungen vermögen dagegen eine solche Rehabilitierung nicht zu gewähren. Die Untersuchung zeigt dabei umfassend die aus den Verfahrenseinstellungen (unmittelbar und mittelbar) resultierenden zusätzlichen Stigmatisierungen auf.

Ungeachtet dieser Stigmatisierungen lehnt die überwiegende Ansicht einen Rechtsschutz des Beschuldigten gegen Verfahrenseinstellungen gem. §§ 153 ff. StPO bislang ab. Die Arbeit greift die gegen die Rechtsschutzmöglichkeiten vorgebrachten Argumente auf und legt dar, dass diese sich weitestgehend an einem justizökonomischen Pragmatismus orientieren, welcher sich jedoch nicht zur Rechtfertigung des fehlenden Rechtsschutzes hinsichtlich eines in realiter unschuldigen Beschuldigten heranziehen lässt. Ausgehend hiervon wendet sich die Untersuchung der Notwendigkeit eines Rechtsschutzes gegen Verfahrenseinstellungen gem. §§ 153 ff. StPO zu. Das Werk stellt dar, dass der unschuldige Beschuldigte durch die mit der ungerechtfertigten Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen verbundenen Stigmatisierungen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht – dem Recht auf Ehrenschutz und dem Recht auf Rehabilitation – verletzt ist. Der Autor zeigt hierbei auf, dass dem Beschuldigten auf Basis dessen gem. §§ 23 ff. EGGVG bereits de lege lata eine Möglichkeit offensteht, gegen eine ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen vorzugehen.

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