Maria SchäferDie koordinierte Bedarfsplanung der Elektrizitätsnetze als Anwendungsfeld staatlicher Gewährleistungsverantwortung
Schriften zum Energierecht, Band 8
Hamburg 2016, 340 Seiten
ISBN 978-3-8300-9098-4 (Print)
ISBN 978-3-339-09098-0 (eBook)
Zum Inhalt
Die Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien und der Ausstieg aus der Kernenergie führen zu grundlegenden Veränderungen in der deutschen Stromversorgung. An die Stelle verbrauchsnah errichteter Großkraftwerke treten wetterabhängige Erzeugungsanlagen, die aufgrund ihrer Standortgebundenheit fernab der Verbrauchszentren errichtet werden. Hieraus folgt ein gewaltiger Transportbedarf, der den Ausbau des Stromnetzes auf einer Länge von mehreren tausend Kilometern erforderlich macht. Die Realisierung dieser Ausbauvorhaben ist aufgrund zahlreicher Interessenkonflikte mit erheblichen Verzögerungen verbunden.
Vor diesem Hintergrund führte der Gesetzgeber im Sommer 2011 mit den §§ 12a ff. Energiewirtschaftsgesetz eine bundesweite Bedarfsplanung der Stromnetze ein. Diesem Regelungsregime fehlt es allerdings an Anreizen für eine Koordination der Erzeugung, der Speicherung, des Transports und des Verbrauchs elektrischer Energie. Während die Netzbedarfsplanung einer umfassenden staatlichen Steuerung unterliegt, treffen die Betreiber der Erzeugungsanlagen ihre Investitionsentscheidungen unabhängig von netztechnischen Belangen nach rein ökonomischen Kriterien. Die Netzbetreiber bauen das Netz dementsprechend aus und legen die hierbei entstehenden Kosten auf die Stromverbraucher um. Insofern fehlt es an einer für das Gelingen der Energiewende und die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit unerlässlichen, bundesweiten Planung der Erzeugungsanlagen.
Der Entwurf einer koordinierten Elektrizitätsversorgungsplanung bildet daher den Schwerpunkt dieser Untersuchung. Hierfür erfolgt eine umfassende Darstellung der Anforderungen der staatlichen Gewährleistungsverantwortung und der Energiewende an die Netzbedarfsplanung sowie eine kritische Analyse des bestehenden Planungsregimes.
Schlagworte
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