Dissertation: Der Zugriff auf Computerinhaltsdaten im Ermittlungsverfahren

Der Zugriff auf Computerinhaltsdaten im Ermittlungsverfahren

Cloud Computing, E-Mail und IP-Telefonie als neue rechtliche und technische Herausforderungen für die Strafverfolger

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Schriften zum Strafprozessrecht, Band 4

Hamburg , 232 Seiten

ISBN 978-3-8300-8438-9 (Print) |ISBN 978-3-339-08438-5 (eBook)

Zum Inhalt

„Das Internet ist für uns alle Neuland (...)“

Dieser fast schon berühmte (Halb-)Satz brachte Bundeskanzlerin Angela Merkel, kaum dass sie ihn auf einer Pressekonferenz im Juni 2013 ausgesprochen hatte, jede Menge Spott und Kritik ein. Spott und Kritik, die überwiegend und binnen weniger Sekunden und Minuten über gerade jenes Medium verbreitet wurden. Für viele der Millionen deutschen Internetnutzer erschien diese Äußerung abwegig, weltfremd und überholt. Auf den ersten Blick scheint die Kritik berechtigt: Bereits vor zehn Jahren stieg der Anteil der Internet-Nutzer in Deutschland erstmals über die 50%-Marke. In den Folgejahren wuchs der Anteil stetig weiter, im Jahr 2013 lag er bereits bei 76,5%.

Und dennoch kann das Internet als Neuland bezeichnet werden. Kein Neuland für den Einzelnen, aber für Gesetzgebung und Rechtspraxis. Und nicht zuletzt für die Strafverfolgung. Die technische Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte vollzog sich in einer Geschwindigkeit, die es nahezu unmöglich machte, Rechtsnormen entsprechend zu ändern oder anzupassen. In einer digitalisierten Welt wirkt die Strafprozessordnung veraltet und alles andere als zeitgemäß. Als Beispiel sei an dieser Stelle nur die Beweissicherung und die hiermit verbundenen Zwangsmaßnahmen der Durchsuchung und Sicherstellung genannt, die aus einer Zeit stammen, in der ausschließlich körperliche Gegenstände als entsprechende Beweismittel in Betracht kamen.

Auch in den letzten Jahren hat sich die Informationstechnik immer weiter entwickelt, wobei manche Dienste bei den Nutzern schneller an Akzeptanz gewannen als andere. Während beispielsweise die E-Mail mittlerweile schon zu den „älteren“ Anwendungen zählt, erfreut sich die IP-Telefonie seit etwa zehn Jahren stetig wachsender Beliebtheit. Das Cloud Computing hingegen ist eine Form der Datenspeicherung, deren Akzeptanz bei den meisten Nutzern in Deutschland erst nach und nach wächst. So ist es auch nicht verwunderlich, dass auch die Gesetzeslage in Deutschland erst langsam der digitalen Realität angepasst wird. Zunächst sind meist die aktuellen Gesetze auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen, bevor gegebenenfalls ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird.
Gerade im IT-Bereich hat sich in der Vergangenheit aber auch gezeigt, dass selbst neu geschaffene Rechtsgrundlagen nicht ohne weiteres verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Zu nennen sind hier beispielhaft die Online- Durchsuchung und die Vorratsdatenspeicherung, die beide vom Bundesverfassungsgericht in der jeweiligen Gesetzesfassung für rechtswidrig erklärt wurden.

Die Verfasserin geht deshalb der Frage nach geeigneten strafprozessualen Ermächtigungsgrundlagen für den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Daten des Beschuldigten nach. Dabei liegt der Schwerpunkt insbesondere auf den neu entstandenen und weitestgehend ungeklärten Rechtsfragen in Bezug auf die E-Mail-Kommunikation, das Cloud Computing, und die IP-Telefonie. Unter Berücksichtigung der teils komplexen Meinungsbilder, sowie des technischen, strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Hintergrunds sollen sachgerechte und systematische Ergebnisse präsentiert werden.

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