Doktorarbeit: Strafbarkeit von Korruption deutscher Unternehmen im Ausland

Strafbarkeit von Korruption deutscher Unternehmen im Ausland

Unter besonderer Berücksichtigung des Strafanwendungsrechts

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 314

Hamburg , 302 Seiten

ISBN 978-3-8300-8395-5 (Print)

ISBN 978-3-339-08395-1 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Bereits im Jahr 2006 wurden die ausländischen Geschäftstätigkeiten des deutschen Siemens Konzerns Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Nach einer gerichtlichen Aufarbeitung durch das Landgericht Darmstadt und den BGH steht fest, dass Unternehmensvertreter der Kraftwerkssparte „Power Generation“ (Siemenstochterunternehmen) hohe Millionenzahlungen zur Erlangung eines Auftrags an Entscheidungsträger in Italien gezahlt haben. Der Siemens Konzern kam in der Folge nicht zuletzt auch wegen des Bekanntwerdens dieser Korruptionssachverhalte ins wirtschaftliche Ungleichgewicht. Die Siemenskorruptionsvorfälle waren nur der Auftakt für das weitere Bekanntwerden von Korruptionsaffären deutscher Unternehmen im Ausland (z.B. MAN, Mercedes-Benz usw.).

Diese Korruptionssachverhalte stellen für die Untersuchung den praktischen Bezugspunkt dar. Aus Sicht von Unternehmensvertretern deutscher Unternehmen stellt sich die Frage, inwieweit ihr geschäftliches Handeln im Ausland an den Strafnormen des deutschen Strafgesetzbuchs gemessen werden kann. Dabei muss zwischen Vorteilshingaben im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs (§ 299 StGB) und Vorteilshingaben an staatliche Stellen (§§ 331ff. StGB) unterschieden werden. Innerhalb der Vorteilshingaben an staatliche Stellen muss wiederum zwischen Vorteilshingaben für rechtmäßige und für rechtswidrige Diensthandlungen ausländischer Amtsträger unterschieden werden (Vorteilsgewährung nach § 333 StGB und Bestechung nach § 334 StGB). Neben strafrechtlichen Fragen des tatbestandlichen Schutzbereiches stellt sich insbesondere die strafanwendungsrechtliche Frage, unter welchen tatbestandlichen Voraussetzungen die deutschen Straftatbestände auf grenzübergreifende Sachverhalte zur Anwendung kommen können.

Der Autor legt den Schwerpunkt seiner Strafbarkeitsprüfung auf Vorteilshingaben durch Unternehmensvertreter deutscher Unternehmen an ausländische Amtsträger. Dabei erörtert er einerseits die strafanwendungsrechtlichen Spezialvorschriften des EUBestG (Europäisches Bestechungsgesetz) und des IntBestG (Internationales Bestechungsgesetz) hinsichtlich des Tatbestandes der Bestechung nach § 334 StGB und andererseits die allgemeinen Strafanwendungsnormen der §§ 3ff. StGB hinsichtlich des Tatbestandes der Vorteilsgewährung nach § 333 StGB. Im Rahmen der Auslegung des allgemeinen Strafanwendungsrechts plädiert er für eine Loslösung von den Grundsätzen der Tatbestandslehre. Sinn und Zweck des Strafanwendungsrechts sollten im Mittelpunkt der Auslegung stehen. Dazu sollten bei grenzübergreifenden Sachverhalten seiner Ansicht nach Kriterien für das Vorliegen einer besonderen strafanwendungsrechtlichen Relevanz aufgestellt werden.

Daneben stellt der Autor fest, dass innerhalb des allgemeinen Strafanwendungsrechts kein Strafgewaltanknüpfungspunkt hinsichtlich der Herkunft eines deutschen Unternehmens existiert. In der Folge erörtert er daher die tatbestandlichen Voraussetzungen einer möglichen Normierung eines Unternehmensherkunftsprinzips (§ 7a StGB Entwurf).

Im Anschluss daran widmet sich der Autor der tatbestandlichen Auslegung des Begriffes "ausländischer Amtsträger" im Sinne des IntBestG und entwickelt einen eigenen Auslegungsansatz.

Abschließend zeigt die Abhandlung die Strafbarkeitsrisiken für Unternehmensvertreter deutscher Unternehmen innerhalb des weltweiten Geschäftsverkehrs auf. Dabei werden auch die einschlägigen Vorschriften des amerikanischen Korruptionsrechts in Bezug genommen. Die sich durch den von der Bundesregierung im Januar 2015 verabschiedeten Gesetzes�entwurf zur Bekämpfung der Korruption ergebenden Veränderungen im Auslands�korruptionsrecht werden vom Autor ebenfalls in die Darstellung einbezogen.

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