Dissertation: Doppelbesteuerung bei deutsch-südafrikanischen Erbfällen

Doppelbesteuerung bei deutsch-südafrikanischen Erbfällen

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Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 115

Hamburg , 296 Seiten

ISBN 978-3-8300-8325-2 (Print) |ISBN 978-3-339-08325-8 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Immer mehr Deutsche erfüllen sich den Traum von einer Immobilie in Südafrika. Sind im Todesfall jedoch die Rechtsordnungen beider Länder tangiert, ergibt sich aufgrund der verschiedenen nationalstaatlichen Systeme zum Teil eine erhebliche Doppelbesteuerung.

Während die deutsche Erbschaftsteuer auf dem System der Erbanfallsteuer beruht und damit an die beim Erben eintretende Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anknüpft, erhebt Südafrika die Erbschaftsteuer als Nachlasssteuer und nimmt damit eine Art Abschlussbesteuerung des Erblassers vor. Zusätzlich besteuert Südafrika die im Vermögen enthaltenen Wertzuwächse im Rahmen der Einkommensteuer (Capital Gains Tax).

Die Verfasserin beschäftigt sich mit der Entstehung von Doppelbesteuerungen auf den Gebieten der Erbschaft- und Einkommensteuer bei einem grenzüberschreitenden Erbfall und zeigt Möglichkeiten ihrer Vermeidung.

Neben den steuerrechtlichen Fragestellungen werden zunächst die zivilrechtlichen Aspekte des Erbfalls aus südafrikanischer Sicht – unter Berücksichtigung der dem deutschen Erbrecht fremden Gestaltungsinstrumente der fideikommissarischen Substitution und des Trusts – erörtert.

Den Schwerpunkt bildet sodann die Frage nach der Vermeidung der Doppelbesteuerung. Hier wird mangels einer bilateralen Regelung die Anwendung der unilateralen Anrechnungsvorschrift des § 21 ErbStG erörtert, wobei insbesondere der Frage nachgegangen wird, ob es sich bei der Capital Gains Tax und eine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer handelt.

Des Weiteren wird untersucht, ob ein Abzug der in Südafrika erhobenen Steuern als Nachlassverbindlichkeit in Betracht kommt.

Für die unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 2. Alt. AStG bei der Übertragung einer mindestens 1%-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mögliche doppelte Einkommensbesteuerung wird die Anwendung der Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens erörtert.

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