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Der Datenbegriff im Strafgesetzbuch
Die Informationstechnologie mit ihrer rasanten Weiterentwicklung stellt den Gesetzgeber seit jeher vor die Herausforderung, auf damit einhergehende Kriminalitätsformen zu reagieren. In unmittelbaren Zusammenhang mit derartigen „gesetzgeberischen Reaktionen“ steht die Verwendung des Begriffs Daten im StGB. Dabei wird jedoch dieser Begriff schlichtweg vorausgesetzt, weil insbesondere auch § 202 a II StGB den Datenbegriff nicht definiert, sondern lediglich eingrenzt. Ziel dieser Untersuchung…
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