Michael Zieg, herausgegeben vom Geschichtsverein Gelnhausen e.V.Selbolder Regesten
Zur Geschichte von Reichsgericht und Stift Selbold in den Jahren 1108–1598 unter besonderer Berücksichtigung der Pfarrei Gelnhausen
Studien zur Geschichtsforschung des Mittelalters, Band 30
Hamburg 2014, 908 Seiten
ISBN 978-3-8300-8044-2 (Print)
ISBN 978-3-339-08044-8 (eBook)
Rezension
[…] Im Aschaffenburger Jahrbuch 28 (2010) wurden die „Gelnhäuser Regesten“ Michael Ziegs rezensiert, nun legt er die „Selbolder Regesten“ vor. Wieder gilt: „Ihr Wert ist gar nicht zu überschätzen.“
Zum Inhalt
Das Prämonstratenserstift Selbold wurde im Jahre 1108 von Graf Dietmar von Selbold zum Seelenheil seiner verstorbenen Frau Adelheid gegründet und ursprünglich dem Augustinerorden unterstellt.
Nach dem Aussterben der Gründerfamilie in der Mitte des 12. Jahrhunderts, geriet das Stift in den Einflussbereich des Erzbistums Mainz, welches zu dieser Zeit versuchte, auch die Besitzungen der Grafenfamilie bei Gelnhausen an sich zu ziehen. Als Kaiser Friedrich I. Barbarossa im Jahre 1170 die Stadt Gelnhausen gründete und vom Erzbistum erworbenes Land, darunter das alte „Castrum“ der Selbolder Grafen, an das Reich zog, wurden auch die Grundlagen für die kirchlichen Verhältnisse in Gelnhausen neu gelegt. Der damalige Selbolder Propst Folbert war ein enger Vertrauter des Mainzer Erzbischofs Christian von Buch, der wiederum in einem engen Vertrauensverhältnis zum Kaiser stand.
Das Stift überstand den Untergang der Staufer und das folgende Interregnum relativ unbeschadet und wurde endlich 1343 zur Abtei erhoben. In den Jahren darauf zeigten sich erste Risse in der Ordensgemeinschaft, als die in Gelnhausen sitzenden Konventualen eine Appellation an den Papst sandten, um gegen den Selbolder Abt Klage zu erheben. Spätestens seit diesem Zeitpunkt muss von einem Gelnhäuser Zweitkonvent gesprochen werden. Die Gelnhäuser Familien Brumann, Steinhaus, von der Ecken oder Bünau, um nur einige zu nennen, entsandten ihre Söhne in das Stift, wo diese Pfarrer, Prioren oder Äbte wurden. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht versuchten die Gelnhäuser Konventualen eine eigenständige Basis zu schaffen. Dies verdeutlichen die erstmals in diesem Band regestierten zahlreichen Urkunden über Besitzungen des Stifts im Biebergrund.
Im Verlauf des 14. Jahrhunderts geriet das Stift immer stärker in Bedrängnis durch die späteren Grafen von Isenburg, die eben zu dieser Zeit ihre Anstrengungen verstärkten, das Reichsgericht Selbold ihrer Landesherrschaft einzugliedern. Die Auseinandersetzungen gipfelten im Überfall Johanns I. von Isenburg auf das Stift, von dessen Auswirkungen sich dasselbe nicht wieder erholen sollte.
Das 15. Jahrhundert war von einem zähen Ringen des Stifts mit dem Haus Isenburg geprägt. So war es sicher kein Zufall, dass es gerade dieses Stift war, welches von Kaiser Friedrich III. den Auftrag erhielt, alle Gelnhäuser königlichen und kaiserlichen Privilegien in einem kleinen Kopiar abzuschreiben, als die Stadt sich in einen langwierigen Rechtsstreit mit dem Grafen Diether von Isenburg begab.
Die Bauernunruhen zu Beginn des 16. Jahrhunderts lieferten dem Grafen Anton von Isenburg einen willkommenen Vorwand, das Stift zu säkularisieren und mitsamt seinen Besitzungen der Grafschaft einzugliedern. Der Todeskampf des Stifts währte knapp 20 Jahre, bevor im Jahre 1543 das Ende der Stiftung gekommen war. Mit den Besitzungen gingen auch sämtliche Archivalien in den Besitz der Familie Isenburg über, wo sie sich noch heute befinden. Es waren wieder die zum Teil schon reformierten ehemaligen Gelnhäuser Konventualen, die in dieser Periode dafür Sorge trugen, dass es dem Haus Isenburg nicht gelang, auch die Rechte des Stifts innerhalb Gelnhausens an sich zu ziehen.
Ähnlich erging es dem Reichsgericht Selbold. Nach dem Ende des staufertreuen Geschlechts der Herren von Büdingen in der Mitte des 13. Jahrhunderts, wurde es unter mehrere von deren Ganerben aufgeteilt. Durch den Erwerb Wertheimer Anteile im Jahre 1348 begann der langsame aber unaufhaltsame Aufstieg des Hauses Isenburg zum alleinigen Landesherrn. Deutlich wird dies vor allem dadurch, dass die ursprünglich reichsministeriale Familie „von Selbold“, die mehrfach den Schultheißen oder Zentgrafen in Selbold gestellt hatte, an der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert die Heimat verließ und diese Positionen zukünftig ausschließlich mit Gefolgsleuten der Isenburger besetzt wurden. Am Ende des 15. Jahrhunderts war dieser Prozess abgeschlossen. Selbold – Dorf und Gericht – waren endgültig Teil der Grafschaft Isenburg geworden. Damit wurde eine staatsrechtliche und gesellschaftliche Ordnung begründet, die im Wesentlichen bis zum Ende des Alten Reiches Bestand haben sollte.
In diesem Band werden in 777 Regesten erstmals alle Urkunden und derzeit auffindbaren Korrespondenzen zur Geschichte von Prämonstratenserstift und Reichsgericht Selbold in den Jahren 1108 bis 1543 zusammengefasst. Die im fürstlichen Archiv zu Birstein befindlichen Kopiare von Stift (Kopiar 9573) und Gericht Selbold (Kopiar 9579) konnten erstmals seit vielen Jahrzehnten zur Bearbeitung herangezogen werden. Von den darin erhaltenen Archivalien wurden zum größten Teil Vollregesten erstellt, die über die kurzen Regesten Friedrich Battenbergs in seinen „Isenburger Urkunden“ in Masse deutlich hinausgehen.
Besonders die Spätphase des Stifts im 16. Jahrhundert kann somit erstmals detailliert dargestellt und einer Neubewertung unterzogen werden. Ergänzt werden die Birsteiner Bestände durch Archivalien der Staatsarchive Marburg und Würzburg. Über das Jahr 1543 hinausreichende Archivalien wurden nur dann aufgenommen, wenn diese für den Bearbeiter erreichbar waren und bearbeitet werden konnten. Sie dienen nur der Vervollkommnung des oben gezeichneten Gesamtbildes.
Eine besondere Bedeutung kommt sicher den in Marburg und Würzburg erhaltenen Prozessakten um eine durch den Mainzer Erzbischof beim Kaiser eingeforderte Restitution des Stifts zu, die aber letztlich erfolglos blieb. Das ehemalige Stift blieb Witwensitz Isenburger Gräfinnen, bis seine letzten Reste im 18. Jahrhundert weichen mussten, um der heutigen Schlossanlage Platz zu machen.
Schlagworte
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Minutiös stellt Z. die Belege zu den Selboldern zusammen, die er aus archivalischen und gedruckten Quellen gewonnen hat.