Doktorarbeit: Zur Strafbarkeit und Strafwürdigkeit des Billigens, Leugnens und Verharmlosens von Völkermord und Menschlichkeitsverbrechen

Zur Strafbarkeit und Strafwürdigkeit des Billigens, Leugnens und Verharmlosens von Völkermord und Menschlichkeitsverbrechen

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 304

Hamburg , 460 Seiten

ISBN 978-3-8300-7913-2 (Print) |ISBN 978-3-339-07913-8 (eBook)

Zum Inhalt

Das deutsche Strafrecht pönalisiert mit § 130 Abs. 3 StGB Äußerungen, mit denen der Holocaust und andere nationalsozialistische Völkermordhandlungen geleugnet, gebilligt oder verharmlost werden.

Als im Jahre 2008 der Rat der Europäischen Union einen Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit annahm, stellte sich für den deutschen Gesetzgeber die Frage, ob § 130 Abs. 3 StGB auch auf andere Völkermorde und Menschlichkeitsverbrechen erweitert werden muss. Die Umsetzung im Jahre 2011 beschränkte sich allerdings nur darauf, den Anwendungsbereich des Volksverhetzungstatbestands auf nationale, rassische, religiöse und durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen zu erweitern und für diese die Beschränkung auf Bevölkerungsteile aufzuheben.

Der Verfasser nimmt dies zum Anlass, sich in seiner Untersuchung mit der Strafbarkeit und Strafwürdigkeit des Billigens, Leugnens und Verharmlosens von Völkermord und Menschlichkeitsverbrechen zu befassen.

Zu Anfang beantwortet der Verfasser die Frage, ob und inwieweit das Billigen, Leugnen und Verharmlosen von Völkermord und Menschlichkeitsverbrechen nach dem geltenden Strafrecht strafbar ist. Hierzu wird die vor Erlass des § 130 Abs. 3 StGB ergangene Rechtsprechung zur Erfassung des Holocaustleugnens über die §§ 185 ff. StGB sowie § 130 Abs. 1 und Abs. 2 StGB auf ihre Übertragbarkeit auf andere Völkermorde und Menschlichkeitsverbrechen diskutiert. Sodann diskutiert der Verfasser die Frage der Strafwürdigkeit des Billigens, Leugnens und Verharmlosens von Völkermord und Menschlichkeitsverbrechen auf. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen strafwürdigen Verhaltens, insbesondere das Rechtsgutskonzept, diskutiert.

Abschließend befasst sich der Verfasser mit den Fragen des Rechtsgüterschutzes und der Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm, die das Billigen, Leugnen und Verharmlosen von Völkermord und Menschlichkeitsverbrechen pönalisiert.

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