Sten HornuffDemocratic Regime Change?
Zur völkerrechtlichen Bewertung des bewaffneten Kampfs aufständischer Bürger autokratisch regierter Staaten für politische Selbstbestimmung
Studien zum Völker- und Europarecht, Band 117
Hamburg 2014, 150 Seiten
ISBN 978-3-8300-7741-1 (Print)
ISBN 978-3-339-07741-7 (eBook)
Rezension
[…] Eine bis jetzt übersehene Frage ist jedoch, ob solche Revolutionen auch völkerrechtlich gerechtfertigt sind.
[…] Dies sei nicht gerechtfertigt, auch wenn es sich um despotische Herrscher handele. Dieses Verständnis zeigt sich nach Ansicht des Autors auch in den internationalen Reaktionen, in denen Appelle an Gewaltlosigkeit und die Wahrung von Ordnung vorherrschen, auch wenn dies bedeutet, dass autoritäre Herrscher zumindest als Verhandlungspartner erst noch gestützt werden. Diese Positionierung wird vom Autor dabei als rechtlich stringent anerkannt, er kritisiert aber auch, dass damit gewaltlose Umstürze diskreditiert würden. Für die weitere Analyse innerstaatlicher bewaffneter Konflikte heißt dies, dass ausländische Interventionen sich nicht auf die Unterstützung politischer Umbrüche berufen können, sondern andere Begründungen – zum Beispiel im Rahmen der Responsibility to Protect – anführen müssen.
Zum Inhalt
Das Volk verlangt den Sturz des Regimes! Am 17. Dezember 2010 verbrannte sich der Gemüsehändler Mohamed Bouazizi in Ben Arous auf offener Straße. In der arabischen Welt löste die Verzweiflungstat Bouazizis einen Sturm der Entrüstung aus. In vielen arabischen Ländern begannen sich Menschen zu solidarisieren.
Seit Dekaden wurden sie durch ihre Regime zum Teil blutig unterdrückt. Hunderttausende begannen nun erstmals von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen. Demonstranten füllten die Straßen von Marokko bis Damaskus. Sie verlangten und verlangen ihr Recht, über ihre eigene Zukunft und über ihre eigene Regierung frei zu bestimmen. Ausgehend von Tunesien erfassten die Proteste bald ganz Nordafrika und den Nahen Osten. Autokratische Regime, welche seit Jahrzehnten als stabil galten, gerieten ins Wanken. Dem Druck der Straße musste mehr als ein Diktator weichen.
Nicht überall auf der Welt wurde der Arabische Frühling jedoch begrüßt. Auch demokratisch gewählte Regierungen beobachteten die Entwicklung der Proteste mit Sorge. Nicht nur den juristischen Laien mag dies zunächst überraschen. Bereits 1948 postulierten die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dass „der Wille des Volkes die Grundlage bildet, für jede öffentliche Gewalt“. Was spricht also dagegen, ergreifen Bürger die Waffen gegen staatliche Regime, welche ihnen seit Dekaden ihr Recht auf politische Selbstbestimmung verweigern? Enthält das Recht auf Demokratie nicht auch das Recht Widerstand zu leisten gegen eine Diktatur?
In dieser Abhandlung widmet sich der Autor zwei Fragen, welche nicht nur Völkerrechtswissenschaftler bewegen: Anerkennt unsere heutige Völkerrechtsordnung ein universelles Recht der Staatsbürger auf demokratische Selbstbestimmung, enthält sie gar ein Demokratiegebot? Und lässt sich hieraus ein Recht auf bewaffneten Widerstand ableiten gegen autokratische Regime, welche ihren Staatsbürgern ihre politische Selbstbestimmung verweigern?
Schlagworte
Autokratische RegimeBürgerkriegDemokratieDemokratiegebotdomain reserveGewaltInnerstaatliche KonflikteMenschenrechteMilitärische InterventionRegime ChangeStaatliche SouveränitätVölkergewohnheitsrechtVölkerrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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