Dorothee Voschepoth§ 476 BGB beim Pferdekauf
Studien zum Vertragsrecht, Band 16
Hamburg 2014, 330 Seiten
ISBN 978-3-8300-7683-4 (Print)
ISBN 978-3-339-07683-0 (eBook)
Zum Inhalt
Im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung wurde der § 476 BGB auf der Grundlage der Richtlinie 1999/44/EG eingeführt. Danach gilt ein Sachmangel als bereits bei der Übergabe vorhanden, sofern er sich innerhalb von sechs Monaten seit diesem Zeitpunkt zeigt. Die Beweislast für die Sachmangelfreiheit liegt dann bei dem Unternehmer. Dies gilt nicht, wenn die Vermutung mit der Art der Sache oder der Art des Mangels nicht vereinbar ist.
In dieser Studie wird die Rechtsprechung des BGH zu § 476 BGB, insbesondere bezogen auf Tiere, aufgearbeitet und untersucht. Besondere Schwerpunkte liegen vor allem auf der Anwendbarkeit auf Tiere sowie einem Ausschluss bestimmter Mängel. Dabei erarbeitet die Verfasserin anhand juristischer und veterinärmedizinischer Kriterien Fallgruppen, mit deren Hilfe bestimmte Mängel von der Beweislastumkehr ausgenommen werden können. Anschließend setzt sich die Verfasserin intensiv mit einigen, häufig auftretenden Pferdekrankheiten auseinander, erläutert diese in veterinärmedizinischer Weise hinsichtlich Symptome, Ursache, Diagnose und Therapie und ordnet sie in ein System definierter Mangelkriterien ein.
Schlagworte
Anwendbarkeit des § 476 BGB auf TiereAusnahme von der VermutungBeweislastumkehrKaufrechtMangelPferdPferdekaufvertragPferdekrankheitenRichtlinie 1999/44/EGSommerekzemUnternehmerVerbraucherVertragsrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
Möchten Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit publizieren? Erfahren Sie mehr über unsere günstigen Konditionen und unseren Service für Autorinnen und Autoren.