Doktorarbeit: Informationshaftung am Sekundärmarkt und Vermögensbindung

Informationshaftung am Sekundärmarkt und Vermögensbindung

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 135

Hamburg , 270 Seiten

ISBN 978-3-8300-7326-0 (Print) |ISBN 978-3-339-07326-6 (eBook)

Zum Inhalt

Will eine Aktiengesellschaft Aktien emittieren, um ihren Kapitalbedarf an einer Börse zu decken, ist sie gem. § 15 WpHG zur Veröffentlichung von Insiderinformationen verpflichtet. Veröffentlicht sie insoweit relevante Informationen zu spät, unvollständig oder unrichtig, erhalten Aktionäre, die dadurch Vermögenseinbußen erlitten haben, einen Schadensersatzanspruch gem. §§ 37b, c WpHG.

Dies widerspricht dem kapitalgesellschaftsrechtlichen Prinzip der Kapitalerhaltung und im Speziellen der aktienrechtlichen Vermögensbindung in doppelter Hinsicht: Zum einen findet so im Ergebnis eine Rückgewähr der Einlagen an die Aktionäre statt, was grundsätzlich durch § 57 Abs. 1 S.1 AktG untersagt ist. Zum anderen könnte die Gesellschaft auf der Ebene des allgemeinen Schadensrechts im Rahmen der Naturalrestitution verpflichtet sein, eigene Aktien außerhalb der insoweit normierten Ausnahmetatbestände in § 71 AktG zurück zu erwerben. Die Interessen der Gläubiger an einer möglichst hohen Kapitalausstattung der Gesellschaft würden so beeinträchtigt.

Verschärft wurde das Problem in der jüngsten Weltwirtschaftskrise: Fremdkapital wurde von den Unternehmen dringend benötigt. Gerade in wirtschaftlich kritischen Zeiten ist aber die Versuchung groß, durch entsprechende Mitteilungen die Ertragslage des Unternehmens zu beschönigen und dessen Finanzverfassung zu verschleiern. Die ohnehin recht risikoscheuen Fremdkapitalgeber müssen dann befürchten, dass durch Schadensersatzansprüche einer großen Menge von Anlegern die Haftungsmasse der Gesellschaft aufgezehrt wird und sie im Falle einer Insolvenz leer ausgehen. Damit kann der Fremdkapitalfluss ins Stocken kommen und nicht in ausreichendem Maße seine volks- und betriebswirtschaftlichen Funktionen erfüllen.

Der Verfasser erarbeitet unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Folgen der sog. „subprime-Krise“ einen Lösungsvorschlag zu diesem Konflikt, der die Interessen der Anleger und die der Gläubiger in einen angemessenen Ausgleich bringt und gleichzeitig die wesentlichen Charakteristika von Eigen- und Fremdkapital berücksichtigt.

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