Dissertation: Die Meinungsfreiheit in der türkischen Verfassung im Lichte der Meinungsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Meinungsfreiheit in der türkischen Verfassung im Lichte der Meinungsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention

Eine rechtsvergleichende Betrachtung

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Schriftenreihe zum internationalen Einheitsrecht und zur Rechtsvergleichung, Band 35

Hamburg , 482 Seiten

ISBN 978-3-8300-7274-4 (Print) |ISBN 978-3-339-07274-0 (eBook)

Zum Inhalt

Die Meinungsfreiheit gehört zu einem der bedeutungsvollsten Grundrechte. Sie wird in einer Verfassung als ein gegen die Macht des Staates gerichtetes Grundrecht gewährleistet.

Das Werk befasst sich mit dem Recht der Meinungsfreiheit in der Türkei und untersucht dabei ihre Konformität mit der Europäischen Konvention der Menschenrechte (EMRK). Als am 4. November 1950 die unterzeichnenden Regierungen der Staaten des Europarats in Rom die Einhaltung der in der EMRK niedergeschriebenen Rechte und Freiheiten paraphierten, waren die Forderungen an die Mitgliedstaaten hoch gesteckt. Die EMRK sollte in den Staaten des Europarats nicht nur ein Mindest-Grundrechtsstandard garantieren, sondern auch zur Europäischen Integration und zur Herbeiführung größerer Einheit der Menschenrechte beitragen.

Bis heute begründet die Konvention in Bezug auf die Wahrung der Konventionsgrundrechte für die Mitgliedstaaten eine besondere Pflicht sui generis. Die Türkei, die im Jahre 1950 die Konvention unterzeichnete, ratifizierte diese 1954. Seit 1990 unterwirft sich die Türkei dem Individualbeschwerdeverfahren und steht seit dem im Focus der Straßburger Richter. Die danach stetig wachsende Zahl der Beschwerdefälle vor dem Straßburger Gerichtshof beinhalten überwiegend die Verletzung der politischen Grundrechte, allen voran die Meinungs-, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

Angesichts der Vielzahl der gleichartigen politisch-orientierten Vorwürfe gegenüber der Türkei nahm die Verfasserin die Herausforderung der rechtsvergleichenden Untersuchung an und spürte auf, inwiefern die Türkei im Bereich der Meinungsfreiheit den Mindeststandard der EMRK erfüllt. Neben der dogmatischen Aufarbeitung sind es insbesondere die höchstrichterlichen Rechtsprechungsfälle sowie die tatsächliche Umsetzung der Meinungsfreiheit in einem demokratischen Staat, die eine Antwort auf diesen Untersuchungsgegenstand geben.

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