Dissertation: Die Erscheinungsformen der Konfliktverteidigung und die Reaktionsmöglichkeiten der Justiz

Die Erscheinungsformen der Konfliktverteidigung und die Reaktionsmöglichkeiten der Justiz

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 301

Hamburg , 242 Seiten

ISBN 978-3-8300-7239-3 (Print) |ISBN 978-3-339-07239-9 (eBook)

Zum Inhalt

Rechtsmissbräuchliches Verhalten mit Konfliktverteidigung gleichzusetzen, ist nicht immer zutreffend. Zutreffend ist jedoch, dass Konfliktverteidigung gleich Rechtsmissbrauch ist, wenn das Verteidigerverhalten in seiner Gesamtheit so angelegt ist und nur darauf abzielt, die Sachverhaltsaufklärung und die gerichtliche Entscheidung in justizförmiger Weise und in angemessener Zeit zu verhindern versuche.

Was ist aber genau unter Konfliktverteidigung zu verstehen bzw. wer ist Konfliktverteidiger? Beide Begriffe sind unbestimmt und konturlos. Nach dem Bundesgerichtshof ist Konfliktverteidigung eine auf sachwidrige Konfrontation, Verfahrenserschwerung und Provokation gerichtete Verteidigungsstrategie. Das Thema der Konfliktverteidigung ist in der strafprozessualen Diskussion keine Erscheinungsform der Gegenwart. Schon das Reichsgericht erklärte sich in einem obiter dictum zu dieser Verfahrensstrategie. Folglich gab es zur damaligen Zeit schon Strafverteidiger, die sich dieser Verfahrensstrategie anschlossen und sie im gerichtlichen Alltag praktizierten.

Die Problematik einer Konfliktverteidigung war schon des Öfteren Gegenstand schriftlicher Arbeiten oder Vorträge, jedoch ist selten dargelegt worden, wie konkret eine Konfliktverteidigung aussehen kann und wie auf Seiten der Justiz auf eine solche Strategie Reaktionen gezeigt werden dürfen. Das Werk soll Aufschluss über die Erscheinungsformen der Konfliktverteidigung geben und stellt zugleich sowohl die gesetzlichen Tatbestände als auch die durch die Rechtsprechung anerkannten Reaktionsmöglichkeiten hinsichtlich jener Verfahrensstrategie dar.

Diesem Themenkomplex gilt das zentrale Interesse des Verfassers. Die Bestimmung der Erscheinungsformen und deren Grenzen durch die Gesetze und die Rechtsprechung sollen die Beantwortung der Frage ermöglichen, ob die Justiz einer solchen Verfahrenstrategie mittellos ausgesetzt ist.

Die wesentlichen Ziele und der Gang der Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Ziel ist es, die Erscheinungsformen einer Konfliktverteidigung und die der Justiz zugebilligten Reaktionsmöglichkeiten darzustellen. Der erste Teil stellt eine kurze Zusammenfassung des Berufsbilds eines Konfliktverteidigers dar. Hierzu diente der in den Medien bekannte Konfliktverteidiger Johann Schwenn als aktuelles Beispiel eines solchen Verteidigers.

Des Weiteren folgt eine Darstellung der Merkmale, des Berufsauftrags und der Stellung eines Strafverteidigers im Strafverfahren.

Mit Teil C wird der Schwerpunkt eingeleitet. Es werden verschiedene Ansichten hinsichtlich des Begriffes der Verfahrensstrategie „Konfliktverteidigung“ dargestellt. Zudem ist dieser Teil von einer Untersuchung über die Ursachen langer Hauptverhandlungen geprägt, in der auch die Konfliktverteidigung ihre Erwähnung findet.

Nach Darlegung des Begriffes der Konfliktverteidigung wird in Teil D auf die Folgen einer solchen Verfahrensstrategie eingegangen. Diese kann verschiedene Auswirkungen sowohl auf die Beteiligung des Verteidigers am weiteren Strafverfahren als auch auf die Weiterverhandlung des Strafverfahrens insgesamt haben. In diesem Abschnitt befindet sich auch eine ganz allgemeine Betrachtung über die Auswirkungen einer Konfliktverteidigung auf das Prozessklima in dem jeweiligen Strafverfahren.

Mit dem Thema der Konfliktverteidigung befassen sich Gerichte, Staatsanwälte und Strafverteidiger nicht erst seit gestern. Daher ist zur Vertiefung des Schwerpunktes auch eine Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung notwendig, die in Teil E wiedergegeben ist, beginnend von Entscheidungen des Reichsgerichts bis zu aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes.

Der Schwerpunkt wird in Teil F bearbeitet. Dieser befasst sich mit möglichen Erscheinungsformen einer Konfliktverteidigung und den Reaktionsmöglichkeiten der Justiz, um gegen diese Verfahrensstrategie vorzugehen.

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