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Interessen- bzw. Pflichtenkollisionen und Haftung bei Vorstandsdoppelmandaten im Aktienkonzern
„Niemand kann zweien Herren dienen“. Dieser biblische Grundsatz scheint in einem aktien- bzw. konzernrechtlichen Bereich nicht zu gelten: Bei Vorstandsdoppelmandaten.
Heute ist es in einem Aktienkonzern durchaus üblich, dass ein Vorstandsmitglied der Obergesellschaft ebenfalls als ein solches der Untergesellschaft eingesetzt wird. Beispielhaft für solche Vorstandsdoppelmandate in der Praxis kann die personelle Verflechtung zwischen der Volkswagen AG und der Porsche SE…
