Dissertation: „Verhältnismäßige Notwehr“

„Verhältnismäßige Notwehr“

Untersuchung der Rechtsprechung zu Abwägungen bei der Auslegung des § 32 StGB

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 266

Hamburg , 266 Seiten

ISBN 978-3-8300-7169-3 (Print) |ISBN 978-3-339-07169-9 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Der Titel „Verhältnismäßige Notwehr“ mag auf den ersten Blick verwirren, setzt er doch mit Verhältnismäßigkeit und Notwehr zwei Rechtsbegriffe miteinander in Bezug, die nach der gängigen Praxis und Lehre nicht unbedingt zusammengehören.

Anders als beim rechtfertigenden Notstand, § 34 StGB, gibt es nämlich bei der Notwehr, § 32 StGB, keine ausdrücklich normierte Güterabwägung. Die Rechtsprechung ist auch stetig bemüht zu betonen, dass es bei der Notwehr grundsätzlich keine Güterabwägung gebe.

Dennoch gibt das Vorgehen der Rechtsprechung in zahlreichen Einzelfällen immer wieder Anlass, dies zu bezweifeln.

Deshalb gibt es in der Literatur vereinzelt die These, „dass die ganze Auslegung des Notwehrrechts auf Abwägung beruht“ (Bosch, JA 2006, 490/491).

Um dies eingehend zu untersuchen wird die Rechtsprechung zur Notwehr seit den Zeiten des Reichsgerichts bis heute einer umfassenden Auswertung unterzogen. Diese erfolgt allerdings nicht nur bei der Gebotenheit, wo es das unerträgliche Missverhältnis zwischen verteidigtem und verletztem Rechtsgut schon lange als anerkannte Fallgruppe für Notwehreinschränkungen gibt, sondern anhand jedes einzelnen Merkmals der Notwehr.

Anschließend stellt sich die Frage, ob das Rechtsbewährungsprinzip tatsächlich das entscheidende Argument für die stets postulierte Abwägungsfeindlichkeit der Notwehr ist. Oder ist dieses Prinzip, das sowohl die Schärfe des Notwehrrechts als auch Notwehreinschränkungen begründet nichts anderes als ein Zirkelschluss?

Im zweiten großen Komplex dieser Untersuchungen werden dann Notwehr und Notstand miteinander verglichen. Dies erfolgt in erster Linie auf der Basis des Defensivnotstands. Wegen des Abwägungsmaßstabs des § 228 BGB, der grundsätzlich das Interessenübergewicht auf Seiten des Defensivnotstandstäters sieht, ähnelt dieser der Notwehr sehr stark.

Als Konsequenz dieser Ähnlichkeit stellen sich dann folgende Fragen:

  • Welche Unterschiede gibt es noch zwischen Notwehr und Defensivnotstand?
  • Reichen diese Unterschiede aus, weiterhin ein Nebeneinander von Notwehr und Notstand zu rechtfertigen oder kann eine gemeinsame Lösung gefunden werden?
  • Falls eine solche gemeinsame Lösung gefunden werden kann, wie könnte diese dann aussehen?

Hierzu werden verschiedene Vorschläge gemacht, wobei vor allem die Frage nach einer Abschaffung der bisherigen Notwehrregelung und Lösung der bisherigen Notwehrfälle mit dem Rechtsinstitut des Defensivnotstands im Mittelpunkt steht.

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