Dissertation: Grundlagen der Arbeitsvertragstheorie im 19. Jahrhundert in Deutschland und in England

Grundlagen der Arbeitsvertragstheorie im 19. Jahrhundert in Deutschland und in England

Eine vergleichende Ideengeschichte

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Rechtsgeschichtliche Studien, Band 61

Hamburg , 552 Seiten

ISBN 978-3-8300-7157-0 (Print) |ISBN 978-3-339-07157-6 (eBook)

Rezensionen

[...] So zeigt die sorgfältige Arbeit die wirtschaftstheoretischen Vorstellungen als Grundlage politischen Handelns und damit rechtlicher Ausgestaltung ausführlich auf [...].

Ihre umfängliche und breit angelegte Darstellung leistet so einen konsequenten und willkommenen Beitrag zu den geistesgeschichtlichen Grundlagen des geltenden Rechts.

Gerold Neusser in: Savigny Zeitschrift für Rechtsgeschichte, ZRG GA 132 (2015)

[...] aus einer ursprünglich rechtsvergleichenden Untersuchung des deutschen und englischen Streikrechts im 20. Jahrhundert in längeren Jahren erwachsene, von Mathias Schmoeckel betreute, von der Konrad-Adenauer-Stiftung geförderte, am 26. 11. 2012 von der juristischen Fakultät der Universität Bonn angenommene, vor allem auf ökonomietheoretische Literatur gestützte, aber auch Coing, Dütz, Gierke, Hueck/Nipperdey, Lotmar, Picker, Ramm, Richardi, Rückert, Schmoeckel, Sinzheimer oder Söllner [...] berücksichtigende Dissertation [...].

[...] Sie behandelt dabei nacheinander Adam Smith, den Sozialismus (William Godwin, Robert Owen), Thomas Robert Malthus, David Ricardo, John Ramsay McCulloch, Robert Torrens, John Stuart Mill einerseits und Friedrich List, Wilhelm Georg Friedrich Roscher, Karl von Rodbertus-Jagetzow, Ferdinand Lassalle, Bruno Hildebrand, Karl Knies, Gustav Schmoller, Gustav Schönberg, Adolph Wagner und Lujo Brentano andererseits. [...]

Gerhard Köbler in: Zeitschrift integrativer europäischer Rechtsgeschichte, ZIER 3 (2013) 59


Zum Inhalt deutschenglish

Die Entwicklung bis hin zum Arbeitsvertrag als das regelmäßige Instrument zur Regelung der Arbeitsbedingungen kann unter der berühmten – wenn auch in etwas anderem Kontext formulierten – Formel „from status to contract“ (H. J. S. Maine) zusammengefasst werden.

Doch so eingängig und einleuchtend diese Formel klingt, so kontrovers wurde die sich dahinter verbergende Entwicklung im 19. Jahrhundert diskutiert. Gerade in Deutschland erfuhr das Denken über die Ausgestaltung des Arbeitsvertrags im Laufe des 19. Jahrhunderts bis zur Prägung des Begriffs „Arbeitsvertrag“ und der Entstehung des Arbeitsrechts Anfang des 20. Jahrhunderts eine wechselvolle Geschichte. Diese wird dabei vielfach erst vor dem Hintergrund der Einflüsse aus England aber auch der Abgrenzung zu Vorstellungen, entwickelt durch englische Theoretiker verständlich.

Dabei stammten die maßgeblichen Theorien über die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse im 19. Jahrhundert aus dem Bereich der neu entstandenen „politischen Ökonomie“, später gewann die Soziologie einen immer stärkeren Einfluss auf das Denken auf diesem Gebiet. Dagegen geriet der Arbeitsvertrag allenfalls erst ab dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts verstärkt in das Blickfeld von Juristen. Entsprechend stehen die vorausgegangenen ökonomischen Theorien meist nicht in dem Mittelpunkt rechtshistorischer Forschung, vielmehr werden sie regelmäßig als Gegenstand der Wirtschafts- und Sozialgeschichte betrachtet.

Diese Untersuchung geht dagegen von der engen Verknüpfung zwischen juristischen und „politisch-ökonomischen“ Theorien über die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse im 19. Jahrhundert aus. Entsprechend wird der Versuch unternommen, den juristischen Gehalt ökonomischer Theorien herauszudestillieren. Dabei werden sie in ihrem Entstehungskontext dargestellt, um ihren prinzipiellen Gehalt zu ermitteln und die ihnen zugrunde liegenden Voraussetzungen und Annahmen darzustellen. Durch die gründliche Auseinandersetzung mit dem Primärquellen versucht die Studie damit einen neuartigen Blick auf die Hintergründe der Entstehung des Arbeitsrechts Anfang des 20. Jahrhunderts. Schließlich ist ihr Ziel Vorverständnisse, die dem heutigen Denken über den Arbeitsvertrag als Selbstverständlichkeit zugrunde liegen, aufzuzeigen und sie aus einer neuen Perspektive zu beleuchten.

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