Dissertation: Von der Lehre des „geborenen“ Verbrechers zur modernen Hirnforschung

Von der Lehre des „geborenen“ Verbrechers zur modernen Hirnforschung

Ein Beitrag zur Geschichte der biologischen Kriminologie und ihrer Auswirkungen auf das Strafrecht

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 263

Hamburg , 278 Seiten

ISBN 978-3-8300-6996-6 (Print) |ISBN 978-3-339-06996-2 (eBook)

Rezensionen

[... Es handelt sich um] einen mit flotter Feder und streckenweise essayistisch auf ein klar identifizierbares Ziel hin geschriebenen, leicht verständlichen Text. Inhaltlich zuzustimmen ist dem Autor bei seinem insgesamt warmherzigen Plädoyer für die psychologische Individualisierung, wenn es darum geht, jeden einzelnen Normabweichler zu beurteilen, das er etwa auch gegen die ,psychopathy checklists‘ stellt. Es ist dem Buch zu wünschen, dass es in einen (die mittlerweile fast ganz verschütteten Ansätze der Psychiatrieenquete aufnehmenden) neuen ,psychological turnover‘ in Ätiologie und Therapie abweichenden Verhaltens einmündet.

Adrian Schmidt-Recla in: Savigny Zeitschrift für Rechtsgeschichte, ZRG GA 133 (2016)

[...] Es ist Leone gelungen, mit der guten Übersicht über die hauptsächlichen biologischen Ansichten in der Kriminologie und deren Wurzeln die gesammelten Einsichten differenziert und ausführlich zu stützen. [...]

Andreas Raffeiner in: Journal für Stratfrecht, JSt, März 2015

[...] der Grundgedanke Lombrosos, ist heute aktueller denn je. Zwar werden heute keine Schädel mehr vermessen [...]. Doch die Vermessung des Menschen findet heute auf einer anderen, feineren Ebene statt: Der Ebene der Gene und neuronalen Strukturen.

[...] ist dieser „Beitrag zur Geschichte der Kriminologie und ihrer Auswirkungen auf das Strafrecht“ nicht nur spannend und kurzweilig zu lesen, sondern auch sehr detailreich gestaltet, durch zahlreiche Zitate belegt und somit voll und ganz gelungen.

Benjamin Koller in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, ZIS, 2/2015

[...] bietet die vorliegende Studie einen profunden Überblick über die wesentlichen biologischen Strömungen in der modernen Kriminologie und ihre geistigen Wurzeln, eine kritische Auseinandersetzung mit deren tatsächlichen oder vorgeblichen Erkenntnissen und die Gewissheit, dass zumindest auf absehbare Zeit eine Revision des klassischen Schuldstrafrechts nicht zu erwarten steht.

Werner Augustinovic in: Zeitschrift integrativer europäischer Rechtsgeschichte, ZIER 3 (2013) 08


Zum Inhalt

Die Frage, ob der Ursprung der Kriminalität biologischer Natur sein könnte, beschäftigt das Strafrecht seit geraumer Zeit. Dennoch konnte ein Beweis für diese Hypothese niemals erbracht werden. Doch was wäre wenn? Die Strafrechtsdogmatik hat sich diesem Gedankenspiel gestellt und die unterschiedlichsten Lösungsvorschläge entwickelt. Der Facettenreichtum dieser Konzepte reicht vom Erhalt des Status quo bis zur völligen Abkehr vom Schuldstrafrecht. Pionierarbeit auf diesem Gebiet leisteten Physiognomik und Phrenologie, wonach der Verbrecher an äußeren Merkmalen zu erkennen sei. Dieser Ansatz wurde später vom italienischen Arzt Cesare Lombroso aufgegriffen und erweitert. Seinem Theorem folgend werde der Verbrecher als solcher geboren und müsse zwangsläufig kriminell werden. Verbrechen ist folglich Schicksal, wofür der Verbrecher nichts kann. Später folgten die sogenannten biologischen Kriminalitätstheorien, die auf höchst unterschiedliche Weise versuchten den Nachweis für den biologischen Ursprung der Kriminalität zu führen. Heute beschäftigt sich die moderne Hirnforschung wiederum mit dem biologischen Ursprung der Kriminalität. In diesem Zusammenhang entwickelte die moderne Hirnforschung zwei Erklärungskonzepte. Zum einen wird die Auffassung vertreten, Verbrecher haben Gehirnanomalien, die für die kriminellen Handlungen verantwortlich seien. Zum anderen sei der Mensch in seinen Handlungen nicht frei, sondern werde durch sein Gehirn gesteuert. Folglich sei jeder Mensch, also auch der Verbrecher, zu seinen Handlungen determiniert. Deshalb könne ein Verbrecher im Zeitpunkt der Tatbegehung ohnehin nicht anders handeln. Vor diesem Hintergrund sei Strafe sinnlos. Das Schuldstrafrecht müsse abgeschafft werden. Die Untersuchung möchte einen Überblick über diese fachübergreifende Thematik anbieten, zweifelsohne eine der faszinierendsten der Strafrechtswissenschaften.

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