Coverabbildung: Doktorarbeit, „Gesamtschuldnerausgleich und sonstige Regressansprüche im Europäischen Kollisionsrecht nach der Rom I-, Rom II- und EG-Unterhaltsverordnung“ von Christian H. Behrens

Gesamtschuldnerausgleich und sonstige Regressansprüche im Europäischen Kollisionsrecht nach der Rom I-, Rom II- und EG-Unterhaltsverordnung

Hamburg , 276 Seiten

Zum Shop eBook-Anfrage

Zum Inhalt

Mit der zunehmenden Internationalisierung wirtschaftlicher Verflechtungen geht einher, dass sich auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite immer häufiger Akteure unterschiedlicher Herkunft finden. Entsprechend wird die Frage nach der für die Behandlung solcher Sachverhalte maßgeblichen Rechtsordnung aktuell.

Im Falle von Schuldnermehrheiten können sich hierbei Regressansprüche sowohl zwischen Gesamtschuldnern als auch auf anderer Grundlage (z.B. bei Vorleistung eines Nichtschuldners anstelle des eigentlichen Schuldners) ergeben. Die denkbaren Konstruktionen und Fallsituationen sind insoweit vielfältig. Bereits im materiellen Recht führen Fragen des Regresses so zu großen Komplikationen.

Die einzelnen nationalen Rechte sind in ihren Grundvorstellungen und Ausgestaltungen zudem nicht gleichgelagert. Beispielsweise sind die Zuerkennung eines Ausgleichsanspruchs gemäß § 426 Abs. 1 BGB und die „subrogation“, d.h. das Einrücken in die Position des Leistungsempfängers, zwei dogmatisch unterschiedliche Herangehensweisen. Vor diesem Hintergrund wachsen die Komplikationen im Zusammenhang mit Regressfragen naturgemäß an, wenn es sich um einen internationalen Fall handelt, bei dem es auch noch zu einer Mehrheit von Rechtsordnungen kommt. Das Kollisionsrecht benötigt insofern übergreifende Anknüpfungsnormen. Art. 33 EGBGB a.F. hat dies als erste geschriebene Regresskollisionsnorm – entwickelt aus der sachlich entsprechenden Regelung des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens – deutlich gemacht.

Die 2009 in Kraft getretenen EU-Verordnungen Rom I und Rom II haben hinsichtlich vertraglicher bzw. außervertraglicher Schuldverhältnisse neue Kollisionsnormen für den Regress eingeführt. Für den Unterhaltsregress gilt seit 2011 auf Basis des Art. 15 der EG-Unterhaltsverordnung und der Vorschriften des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht von 2007 gleichfalls neues Recht.

Das Verständnis dieser Regelungen wirft zahlreiche bislang noch offene Fragen auf. Deren Beantwortung widmet sich die Studie von Christian H. Behrens. Dargestellt wird zunächst die historische Entwicklung des bisherigen Kollisionsrechts der Regressansprüche einschließlich früherer Streitstände. Das neue Recht lässt diese ganz überwiegend unbeantwortet und führt vielmehr zu einer Reihe zusätzlicher rechtlicher Schwierigkeiten. Auf der Historie aufbauend analysiert der Verfasser diese Problembereiche und zeigt unter Berücksichtigung des umfassend recherchierten aktuellen Meinungsstands in der Wissenschaft sowie der Interdependenzen zwischen den einzelnen Verordnungen Lösungswege auf.

Bibliografische Daten

Autor Christian H. Behrens
Titel Gesamtschuldnerausgleich und sonstige Regressansprüche im Europäischen Kollisionsrecht nach der Rom I-, Rom II- und EG-Unterhaltsverordnung
Seiten 276
Erscheinungsjahr 2013
Ort Hamburg
ISBN (Print) 978-3-8300-6840-2
eISBN (eBook) 978-3-339-06840-8
Schriftenreihe Studien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht
Band 59

Erwerbungsvorschläge

Sie können Ihrer Bibliothek auch einen Erwerbungsvorschlag für dieses Buch unterbreiten.

-Import

Mit der Browser-Erweiterung Zotero Connector können Sie die auf dieser Seite hinterlegten COinS-Metadaten direkt in Ihre Literaturverwaltung übernehmen.

Weitere Exportformate für Katalogisierung und Zitation

MARC 21

MARC 21 herunterladen

BibTeX

BibTeX herunterladen

RIS (für EndNote, Zotero, Citavi …)

RIS herunterladen